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Steuerfreie Zuwendungen: Alle Infos für Arbeitgeber 2024

Kinderbetreuung, Mietzuschüsse & Co. - tradingtwins nimmt die verschiedenen Möglichkeiten für steuerfreie Zuschüsse & Geschenke an Mitarbeiter unter die Lupe und informiert, unter welchen Bedingungen Zuschüsse für Arbeitgeber und ihre Angestellten steuerfrei sind.

Für Eilige

Steuerfreie Zuwendungen: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber

  • Steuerfreie Zuwendungen sind Gehaltsextras, die Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen können - mit Vorteilen sowohl für Sie als auch Ihre Belegschaft.
  • Beispiele: Zuschüsse zur Miete oder Kinderbetreuung, Gutscheine oder Firmenwagen - Goodies vom Arbeitgeber können verschiedene Formen annehmen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gehaltsextras und Geschenke an Arbeitnehmer steuerfrei oder gehen mit steuerlichen Vergünstigungen für Sie und Ihre Angestellten einher.
  • Anbieter von Corporate Benefits können beim Management und der Bereitstellung von steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer behilflich sein. Passende Anbieter finden Sie in unserem kostenlosen & unverbindlichen Angebotsvergleich.

Was sind steuerfreie Zuwendungen?

Arbeitnehmer kennen das Gefühl der Ernüchterung beim Blick auf die Gehaltsabrechnung - zwischen Brutto- und Nettogehalt tut sich eine für Ihre Angestellten schmerzhafte Lücke auf. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf ist es nicht verwunderlich, dass sich steuerfreie Zuwendungen großer Beliebtheit erfreuen.

Steuerfreie Zuwendungen - auch als Goodies vom Arbeitgeber, steuerfreie Gehaltsextras, Nettolohn­optimierungen oder Gehaltsbausteine bekannt - werden Arbeitnehmern i.d.R. zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungen sind unter anderem als Ergänzung oder Alternative zur Gehaltserhöhung beliebt, da Arbeitnehmer durch die Steuerfreiheit vom vollen Umfang der Boni profitieren - ihr Lohn wird effizient aufgestockt. Dafür müssen allerdings einige Aspekte beachtet werden.

Glückliche Mitarbeiter einer Firma

Wann sind Zuwendungen an Mitarbeiter steuerfrei?

Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden steuerfreie Gehaltsextras als Corporate Benefit zur Verfügung stellen wollen, müssen einige Faktoren beachtet werden.

  • Zum einen ist wichtig, dass die Zuwendungen zusätzlich zum geleisteten Arbeitslohn gezahlt werden - Goodies vom Arbeitgeber dürfen den Lohn in der Regel nicht ersetzen.
  • Darüber hinaus gelten je nach Benefit unterschiedliche Regeln. Wir haben uns den rechtlichen Rahmen der verschiedenen steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer für Sie angeschaut.
  • Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer: In puncto Steuerfreiheit muss teilweise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschieden werden, da nicht alle steuerfreien Arbeit­geberzuschüsse auch für beide Parteien zwingend steuerfrei sind. So beispielsweise bei der Erholungs­beihilfe: Arbeitgeber können hier den Urlaub ihrer Angestellten mit 156 Euro für Mitarbeitende, 104 Euro für Ehepartner oder Ehepartnerinnen sowie 52 Euro für Kinder bezuschussen. Dieser Betrag muss durch die Angestellten nicht versteuert werden, für das Unternehmen fallen jedoch pauschal 25 % Lohnsteuer an.

Steuerfreie Zuwendungen für Mitarbeitende unkompliziert zur Verfügung stellen: So geht's!

Anbieter von Mitarbeiter­benefits ermöglichen eine unkomplizierte Bereitstellung von steuerfreien Zuwendungen. So hilft tradingtwins, den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen zu finden.

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Beispiele für steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer

Dienstfahrrad, Tankgutschein, Sachbezugskarten & Co. - die Möglichkeiten für steuerfreie Arbeitgeber­leistungen sind vielfältig. tradingtwins informiert über Optionen in den Bereichen

die Ihrer Firma offenstehen und erklärt, unter welchen Umständen diese steuerfrei sind.

Mobilität

Egal ob 5, 25 oder 50 Kilometer zum Büro - die meisten Angestellten müssen zumindest einen Teil der Arbeitswoche am Firmenstandort verbringen. Um die anfallenden Kosten zu mindern, stehen Arbeitgebern unterschiedliche Möglichkeiten offen.

Dienstwagen

Ein Dienstwagen ist für viele Mitarbeitende immer noch das Nonplusultra. So ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Unternehmen Ihren Mitarbeitenden Firmenautos als Benefit zur Verfügung stellen.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Wenn der Dienstwagen auch für private Fahrten sowie den Weg zur Arbeit verwendet wird, entsteht ein geldwerter Vorteil, welcher durch den Arbeitnehmer versteuert werden muss. Hier gibt es mit dem Fahrtenbuch und der Pauschalversteuerung bzw. der Ein-Prozent-Regel verschiedene Möglichkeiten.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Steuerfrei ist ein Dienstwagen auch für Arbeitgeber nicht, jedoch können diese Umsatzsteuer und Nettofahrtkosten steuerlich geltend machen. Besonders kostengünstig sind hier übrigens Autos mit Elektroantrieb: Liegt der Bruttolistenpreis des E-Autos unter 60.000 Euro, müssen lediglich 0,25 % versteuert werden.

Fahrtkosten­zuschuss

Wenn Mitarbeitende regelmäßig mit einem privaten Wagen ins Büro pendeln, macht sich dies bald im Geldbeutel bemerkbar. Um dem entgegenzuwirken, haben Unternehmen die Möglichkeit, sich mit einem Fahrtkosten­zuschuss an den Kosten zu beteiligen.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Für jeden Kilometer, den Angestellte zwischen Wohnung und Arbeitsort zurücklegen, können Arbeitgeber 30 Cent Entfernungs­pauschale entrichten. Die Entfernungs­pauschale muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Für Arbeitgeber ist die Pauschale steuerpflichtig. Zum einen können hier pauschal 15 % versteuert werden. Als Alternative gibt es die Möglichkeit der individuellen Versteuerung auf Grundlage von Einkommen und Lohnsteuerklasse des Mitarbeitenden. Gut zu wissen: Auch Minijobber können von dem Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber profitieren!

Reisekosten­erstattung & Verpflegungs­mehraufwand

Dienstreisen ins In- und Ausland gehören in vielen Betrieben zum Arbeitsalltag. Neben den Reisekosten kann auch der Verpflegungs­mehraufwand im Rahmen bestimmter finanzieller Grenzen erstattet werden.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Unter Umständen. Die Obergrenze für Arbeitnehmer liegt hier bei 1.000 Euro.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Anfallende Reisekosten können durch den Arbeitgeber steuerfrei in der Höhe der absetzbaren Werbekosten erstattet werden. Ebenso ist die Erstattung des Verpflegungs­mehraufwands für Arbeitgeber steuerfrei, wenn folgende Grenzen eingehalten werden.

  • Über 8 Stunden: 14 Euro (eintägige Dienstreisen)
  • Volle Tage bei mehrtägigen Dienstreisen: 28 Euro
  • An- und Abreisetag bei mehrtägigen Dienstreisen: 14 Euro

Dienstfahrräder

Wenn Ihre Angestellten klimaneutral unterwegs sein wollen, keinen Führerschein besitzen oder schlichtweg nicht gerne Auto fahren, sind Diensträder - als normales Fahrrad oder E-Bike - eine ideale Lösung.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Ein Dienstfahrrad ist steuerfrei für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber dieses als Benefit zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt und die Leasingraten in voller Höhe übernimmt. Entscheidet sich der Arbeitnehmer nach Ende der Leasingzeit für einen Kauf, muss folgende Regel beachtet werden: Beträgt der Kaufpreis weniger als 40 % des Neupreises , muss die Differenz als zusätzlicher Arbeitslohn versteuert werden. Achtung, Ausnahme: Wird das Dienstfahrrad über eine Gehaltsumwandlung finanziert, ist es für den Arbeitnehmer nicht steuerfrei! Wenn sich Arbeitnehmer für ein S-Pedelec entscheiden, sollte beachtet werden, dass hier gesonderte Steuerregelungen gelten.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Wird ein Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn als Benefit zur Verfügung gestellt, ist das seit 2019 auch für Sie als Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei. Wenn Sie Dienstrad-Leasing stattdessen als Gehaltsumwandlung anbieten, entstehen für Ihr Unternehmen keine Kosten - sie können sogar durch das reduzierte Bruttogehalt Sozialabgaben sparen.

Jobticket

Jobtickets für den ÖPNV steigern die Mobilität der Mitarbeitenden und sind so nicht ohne Grund beliebte Gehaltsextras. Gerade für Mitarbeitende ohne Dienstwagen oder Führerschein bieten sie eine vorteilhafte Alternative.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Ein Jobticket muss durch den Arbeitnehmer nicht versteuert werden.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Arbeitnehmer können Angestellten Jobtickets für den ÖPNV steuer- und beitragsfrei zur Verfügung stellen. Gut zu wissen: Hierzu zählt auch das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket)! Besonders praktisch ist außerdem, dass zusätzlich zum Jobticket der steuerfreie Sachbezug in vollem Umfang gewährt werden kann (bspw. als Gutschein). Auf diese Weise können Sie doppelt bei Ihren Mitarbeitenden punkten!

Strom für E-Bikes & E-Autos

Unternehmen können Ladesäulen zur Verfügung stellen, an denen Mitarbeitende ihre elektronischen Gefährte aufladen können.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmern ist es erlaubt, Elektroautos und -fahrräder im Betrieb steuerfrei aufzuladen. Dies gilt sowohl für Geschäfts- als auch für Privatfahrzeuge. Dieser Vorteil muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. In manchen Betrieben ist das Aufladen sogar komplett kostenlos.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Unternehmen können die Anschaffung einer Wallbox als Betriebsausgabe geltend machen.

Technik

Digitale Endgeräte

Laptops, Smartphones, Tablets und Notebooks sind privat wie beruflich oftmals unverzichtbar. Sie können Ihren Mitarbeitern die private Nutzung des Firmengeräts erlauben oder neue Geräte verschenken.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Stellt ein Unternehmen Mitarbeitenden ein Endgerät zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung, welches auch privat verwendet werden kann, ist dies steuerfrei. Schenkt der Arbeitgeber seinen Angestellten ein Gerät für die private Nutzung, ist dies nur steuerfrei, wenn es vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert wurde.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Stellt ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden Laptops oder Notebooks zur Verfügung, basiert die Besteuerung auf der Art der Nutzung.

  • Endgeräte, die für die Arbeit zur Verfügung gestellt werden, von Mitarbeitenden jedoch auch für private Zwecke genutzt werden, sind für Arbeitgeber steuerfrei. Die Höhe der Kosten ist unerheblich. Achtung: Angestellte haben lediglich ein Nutzungsrecht, das Notebook ist Eigentum der Firma. Endet das Arbeits­verhältnis, muss das Gerät zurückgegeben werden.
  • Anders verhält es sich, wenn Betriebe Ihren Mitarbeitenden Laptops, Notebooks oder Tablets für die rein private Nutzung schenken: Diese müssen pauschal mit 25 % durch den Arbeitgeber versteuert werden. Sozialabgaben werden nicht fällig.

Telefon- und Mobilfunkkosten

Internet, Anrufe & Co. - die Kosten für die Nutzung eines Smartphones können schnell in die Höhe steigen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitgeber die Telefon- und Mobilfunkkosten seiner Mitarbeitenden übernehmen.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer können von einer steuerfreien Erstattung der kompletten Mobilfunkkosten durch den Arbeitgeber profitieren. Dies gilt jedoch nur für betriebliche Telefone, für die ein privates Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Für die Nutzung eines privaten Telefonanschluss zu beruflichen Zwecken gelten Sonderregeln.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Betriebe können die Mobilfunkkosten für Mitarbeitende steuer- und beitragsfrei erstatten, wenn es sich um ein betriebliches Telefon mit privaten Nutzungsrechten handelt. Wichtig ist, dass der Mobilfunkvertrag vom Unternehmen abgeschlossen wird. Arbeitet ein Angestellter größtenteils im Homeoffice und nutzt für die Telefonie einen privaten Telefonanschluss, ist es zulässig, dass der Arbeitgeber bis zu 20 Euro im Monat (max. 20 % des Rechnungsbetrags) steuerfrei erstattet. Besonders praktisch: In diesem Fall sind Aufzeichnungen der geführten Gespräche nicht nötig.

Alternativ ist eine Erstattung gemäß dem Einzel­verbindungsnachweis möglich. Hier zeichnet der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von 3 Monaten jedes berufliche Gespräch auf, welches über seinen privaten Telefonanschluss geführt wurde. Auf Basis der Aufzeichnungen wird ein monatlicher Durchschnitts­betrag für berufliche Gespräche ermittelt, welcher steuerfrei erstattet werden kann.

Gesundheit, Erholung & Betreuung

Gesundheit und regelmäßige Erholung sind wichtig, damit Mitarbeitende auf der Arbeit Vollgas geben können. Auch die Inanspruchnahme von Kinderbetreuung kann Arbeitnehmer deutlich entlasten. Mit folgenden steuerfreien Arbeitgeber­leistungen können Sie Ihren Angestellten etwas Gutes tun.

Betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung sorgt für das gewisse Extra in puncto Gesundheit. Leistungen wie Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und Zusatzleistungen in Krankenhäusern ergänzen die gesetzliche Kranken­versicherung und sind bei vielen Mitarbeitenden beliebt.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Bewegt sich der Zuschuss zur bKV im Rahmen der Sachbezugsgrenze (50 Euro pro Monat und Mitarbeiter), fällt die betriebliche Krankenversicherung unter den steuerfreien Sachbezug. Um hiervon zu profitieren, muss der Vertrag durch den Arbeitnehmer abgeschlossen werden.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Für den Arbeitgeber gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie für Arbeitnehmer. Achtung, Ausnahme: Wird der Vertrag für die bKV über den Arbeitnehmer abgeschlossen und das Unternehmen beteiligt sich lediglich mit einem Zuschuss, handelt es sich um eine Geldleistung. Diese ist steuer- und sozial­versicherungs­pflichtig.

Erholungsbeihilfe

Ein gefülltes Konto ist die beste Voraussetzung für einen erholsamen Urlaub. Arbeitgeber können sich daran beteiligen, den Kontostand Ihrer Mitarbeitenden aufzubessern, indem sie diesen einen Urlaubszuschuss gewähren. Pro Jahr sind bis zu 156 Euro möglich. Für Ehepartner erhöht sich der Betrag um 104 Euro, pro Kind dürfen 52 Euro ausgeschüttet werden.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Die Erholungsbeihilfe ist einmal im Jahr für Arbeitnehmer steuer- und sozial­versicherungsfrei.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Unternehmen müssen hier pauschal 25 % versteuern. Ein Beispiel: Familie Schmitz fährt im Sommer nach Italien. Der Arbeitgeber von Frau Schmitz bezuschusst dies. Für 3 Kinder und 2 Erwachsene kann ein Zuschuss von 416 Euro gewährt werden, welcher durch Familie Schmitz nicht versteuert werden muss. Der Arbeitgeber von Frau Schmitz muss den Betrag pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuern.

Betriebliche Gesundheits­förderung

Auch die betriebliche Gesundheits­förderung kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden, bspw. in Form von Kursen zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik oder Stressreduktion.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Unter Beachtung der Obergrenze von 600 Euro / Jahr.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheits­prävention sind dann steuerfrei, wenn eine Obergrenze von 600 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Gut zu wissen: Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio kann im Rahmen des Sachbezugs steuerfrei übernommen werden, insofern die Steuerfreigrenze von 50 Euro gewahrt wird.

Kinderbetreuung

Die Vereinbarung von Kindern und Beruf ist vielen Mitarbeitenden wichtig. Das haben auch Unternehmen erkannt. Viele Betriebe bieten eine ganz oder teilweise Übernahme der Betreuungskosten von Kindern im nicht-schulpflichtigen Alter an. Auch die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren sowie pflegebedürftigen Angehörigen ist in Ausnahmefällen bezuschussbar.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Unter den unten genannten Umständen ist die Erstattung von Betreuungskosten durch den Arbeitgeber steuerfrei.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern im nicht-schulpflichtigen Alter durch den Arbeitgeber ist in voller Höhe erstattungsfähig und steuerfrei. Hierbei ist es unerheblich, ob die Betreuung betriebsintern oder außerbetrieblich und durch wen sie stattfindet (Kindergarten, Tagesmutter etc.). Hiervon ausgenommen ist lediglich die Erstattung von Kosten für die Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt durch Tagesmütter oder Familienmitglieder. Der Zuschuss endet an dem Tag, an dem das Kind schulpflichtig wird. Achtung, Ausnahme: In speziellen Fällen kann auch die kurzfristige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren sowie pflegebedürftiger Angehöriger durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Hier sind 600 Euro jährlich pro Arbeitnehmer steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei. Diese Art der Förderung ist jedoch nur für Ausnahmefälle gedacht, bspw. wenn ein Mitarbeiter ein besonders zeitintensives Projekt leitet und dadurch weniger Zeit Zuhause verbringen kann.

Finanzen

Auch finanztechnisch gibt es einige Möglichkeiten, wie Arbeitgeber ihre Angestellten steuerfrei unterstützen können.

Inflations­ausgleichsprämie

Neben Unternehmen spüren Arbeitnehmer die Folgen der Inflation besonders. Mit der Inflations­ausgleichsprämie schafft der Fiskus Möglichkeiten für steuerfreie Gehaltsextras.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Die Inflations­ausgleichsprämie ist für Arbeitnehmer steuerfrei.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Betriebe haben die Möglichkeit, ihren Angestellten eine Inflations­ausgleichsprämie im Rahmen von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Der Steuerfreibetrag kann in Teilbeträgen ausgezahlt werden und muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen - an diesem Datum endet der Begünstigungs­zeitraum. Achtung: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitnehmers. Angestellte haben somit keinen Anspruch auf die Inflationsprämie.

Arbeit­geberdarlehen

Unternehmen können finanzielle Engpässe ihrer Mitarbeitenden mit einem Arbeit­geberdarlehen überbrücken. Oftmals bieten Unternehmen ihren Angestellten im Vergleich zu Kreditinstituten besonders attraktive Konditionen an. Hier ist zwischen Darlehen unter 2.600 Euro zu unterscheiden und solchen, die diese Grenze überschreiten.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Bis zu einer Freigrenze von 2.600 Euro fallen keine Abgaben an. Für die Bewertung der Freigrenze wird die ungetilgte Darlehenssumme am Ende eines Lohnzahlungs­zeitraums herangezogen. Gewährt ein Betrieb mehrere Darlehen, sind diese zusammenzurechnen. Überschreitet das Arbeit­geberdarlehen diese Freigrenze und liegt der vereinbarte Zinssatz unter dem marktüblichen Zinssatz, entsteht ein geldwerter Vorteil, welcher versteuert werden muss. Die Differenz zwischen dem gewährten und marktüblichen Zinssatz bildet hier die Grundlage für die Besteuerung. Gut zu wissen: Zinsvorteile lassen sich im Rahmen des monatlichen Sachbezugs abgelten, insofern die Freigrenze von 50 Euro pro Monat gewahrt wird.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber fallen keine steuerlichen Kosten an. Achtung: Damit das Darlehen steuerfrei ist, müssen Vereinbarungen zu Laufzeit, Verzinsung und Tilgung getroffen werden. Zudem muss eine Rückzahlung des Darlehens angestrebt werden. Verzichtet der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung, muss das Darlehen als steuer­pflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. Für Bank­angestellte gelten zudem gesonderte Regeln nach § 8 Absatz 3 Satz 1 EStG.

Betriebliche Altersvorsorge

Als zusätzliche Absicherung für den Lebensabend ist die betriebliche Altersvorsorge (baV) beliebt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können mithilfe der Entgeltumwandlung Steuern sparen. Um die bAV zu finanzieren, wird ein Teil des Brutto­einkommens einbehalten. Durch das geringere Einkommen muss der Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer- und Sozial­versicherungs­beiträge zahlen: Der Arbeitgeber profitiert von geringeren Beiträgen zur Sozial­versicherung.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Bis zu bestimmten Freibeträgen sind die monatlichen Einzahlungen des Arbeitnehmers in seine bAV steuer- und sozial­versicherungsfrei. Auch auf den Zuschuss, welcher durch den Arbeitgeber geleistet wird, muss der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Auch Arbeitgeber profitieren von Steuer­einsparungen: durch die Entgeltumwandlung werden zum einen die Lohn­nebenkosten reduziert, wodurch weniger Sozialabgaben fällig werden. Zum anderen können Unternehmen die Ausgaben für die finanzielle Unterstützung der bAV als Betriebsausgaben ansetzen, wodurch sich der Gewinn der Firma und entsprechend auch die Steuerlast der Firma reduziert.

Geschenke, Gutscheine & Rabatte

Es gibt einige Benefits, die sich zwar nicht in die oberen Kategorien einordnen lassen, aber trotzdem wertvolle Gehaltsbausteine für Mitarbeitende sind.

Sachbezüge

Ob Tankgutscheine, Sachbezugskarten oder Gutscheine für Mitarbeiter - Sachbezüge zählen zu den beliebtesten steuerfreien Gehaltsextras. Um steuerlich als Sachbezug deklariert zu werden, muss es sich um Waren- oder Dienst­leistungen handeln.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Sachbezüge sind für Arbeitnehmer unter den unten genannten Umständen steuerfrei.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Sachbezüge können Mitarbeitenden steuerfrei zur Verfügung gestellt werden, sofern die Sachbezugsgrenze von 50 Euro pro Monat und Person gewahrt wird. Zudem muss zwingend beachtet werden, dass Prepaid-Karten und Gutscheine nur dann als steuerfrei gelten, wenn sie in begrenzten Netzen (Supermärkte, Einzelhandelsketten, regionale Karten) oder in begrenzten Produkt­paletten (Technik, Bücher etc.) zum Einsatz kommen.

Personalrabatt

Ein Rabatt für Mitarbeitende auf das firmeninterne Sortiment ist eine absolute Win-win-Situation: Personalrabatte motivieren die Beschäftigten und kurbeln gleichzeitig das Geschäft an - nicht umsonst stoßen Mitarbeiter­rabatte auf großes Interesse in der Belegschaft und sind beliebte Netto­lohn­optimierungen.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Personalrabatte auf das firmeneigene Sortiment sind bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro steuerfrei.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Unter den genannten Aspekten ist der Mitarbeiterrabatt auch für Betriebe steuerfrei.

Geschenke an Mitarbeiter

Firmenjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder schlichtweg eine Aufmerksamkeit für gute Arbeit - Anlässe für Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter gibt es viele. Hier gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: den steuerfreier Sachbezug (Geschenke bis 50 Euro), steuerfreie Aufmerksamkeit zu besonderen Anlässen (Geschenke bis 60 Euro) sowie pauschal­besteuerte Geschenke nach § 37b EStG (Geschenke über 60 Euro).

Steuerfrei für Arbeitnehmer bzw. Beschenkten?

Wird das Geschenk pauschal nach § 37b EStG versteuert oder liegt es unter der 50 Euro Grenze für Sachbezug bzw. der 60 Euro Grenze für Aufmerksamkeiten, ist das Präsent für Mitarbeitende bzw. Beschenkte steuerfrei.

Sachbezug & Aufmerksamkeiten: steuerfrei für Arbeitgeber?

Präsente an Mitarbeiter im Rahmen des 50-Euro-Sachbezugs sind für Unternehmen steuerfrei. Auch für besondere Anlässe hat der Gesetzgeber für steuer­technische Ausnahmen gesorgt: Aufmerksamkeiten zu Geburtstag oder Hochzeit sind steuerfrei, dürfen 3x pro Jahr gewährt werden und können zusätzlich zum steuerfreien Sachbezug ausgeschüttet werden. Allerdings gelten strenge Regeln: Nur Waren, Sachleistungen, Gutscheine oder Prepaid-Karten dürfen verschenkt werden. Achtung: Geldgeschenke sind ab dem ersten Euro steuerpflichtig und müssen als Teil des regulären Arbeitslohns versteuert werden. Aus diesem Grund ist es aus steuerlicher Sicht oftmals günstiger, Geschenke an Mitarbeiter in Form steuerfreier Sachleistungen auszuschütten. Achten Sie darauf, die steuerliche Freigrenze von 50 bzw. 60 Euro zu wahren.

Pauschal­besteuerung

Eine weitere Möglichkeit, Mitarbeiter zu beschenken, ist die Pauschal­besteuerung von Sachgeschenken nach § 37b EStG. Sie bietet sich besonders bei (höherpreisigen) Geschenken an Mitarbeitende oder Geschäfts­partner an. Hier übernimmt der Schenkende die pauschale Besteuerung des Präsentes von 30 %. Diese Möglichkeit hat den Vorteil, dass der Beschenkte von der Besteuerung des Geschenks befreit wird, da diese bereits durch den Schenkenden entrichtet wurde. Der Wert des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer bietet die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Die Höchstgrenze pro Zuwendung und Empfänger liegt bei 10.000 Euro pro Jahr. Die Art der Zuwendung kann zudem als Betriebsausgabe deklariert werden. Achtung: Hierbei ist es zentral, dass der Beschenkte über die Steuerübernahme informiert wird! Passiert dies nicht, muss der Beschenkte das Präsent nachträglich versteuern - so wird die Intention des Geschenks verfehlt.

Weitere Zuschüsse

Mietzuschuss

Arbeitgeber können Ihren Mitarbeitenden Wohnraum kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellen oder sich an den anfallenden Kosten für die Miete beteiligen.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Als Barlohn ist ein Mietzuschuss steuer- und sozial­versicherungs­pflichtig. Auch wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden eine Wohnung gratis oder stark vergünstigt zur Verfügung stellt, muss der geldwerte Vorteil durch den Angestellten versteuert werden. Das Praktische: sind die Voraussetzungen von § 8 Abs. 2 S. 12 EStG erfüllt, muss der geldwerte Vorteil nicht oder nur teilweise versteuert werden. Der geldwerte Vorteil bemisst sich an dem ortsüblichen Mietwert, wobei ab 2020 ein Bewertungs­abschlag von einem Drittel vom ortsüblichen Mietwert vorgenommen werden kann. Kostet die Wohnung weniger, funktioniert der Abschlag von einem Drittel wie ein Freibetrag: Abgabepflichtig ist nur die Differenz zwischen der vom Arbeitnehmer gezahlten Miete und der Vergleichsmiete (nach Abzug des Bewertungs­abschlags).

Eine Ausnahme besteht bei Zweitwohnsitzen bzw. der doppelten Haushaltsführung: Wenn für den Mitarbeitenden zur Erfüllung seiner Tätigkeit eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt angemietet werden muss, kann der Arbeitgeber Mitarbeitenden bis zu 1.000 Euro monatlich steuerfrei zukommen lassen. Um hiervon zu profitieren, muss der Arbeitnehmer einen Hauptwohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt in einer anderen Stadt haben. Zudem muss es für die doppelte Haushaltsführung einen beruflichen Anlass geben.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Unter den oben genannten Umständen ist ein Mietzuschuss steuerfrei.

Verpflegungszuschuss

Frühstück, Mittag oder Abendessen - mit dem Verpflegungszuschuss haben Betriebe die Möglichkeit, ihren Angestellten Mahlzeiten vergünstigt oder kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Unter den unten genannten Umständen.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Firmen können einen Maximalzuschuss von 6,90 Euro pro Mahlzeit und Arbeitstag leisten, der im Rahmen bestimmter finanzieller Grenzen steuerfrei ist. Unser Ratgeber-Artikel zum Verpflegungszuschuss liefert alle wichtigen Infos. Achtung, Ausnahme: Dies gilt lediglich für digitale Essensmarken - Papiermarken werden immer pauschal mit 25 % vom Arbeitgeber besteuert. Zudem darf der Verpflegungszuschuss nur an Tagen gewährt werden, an denen die Mitarbeitenden mindestens 4 Stunden arbeiten. Die meisten Unternehmen stellen gemäß der 15-Tage-Regel (15 × 6,90 Euro) 103,50 Euro an Essens­zuschuss pro Person und Monat zur Verfügung.

Verpflegung im kleinen Umfang

Ein Kaffee, um in den Tag zu starten, ein kühles Wasser, um den Durst zu löschen und ein Schokoriegel, um den nach­mittäglichen Hunger zu stillen - viele Betriebe stellen Mitarbeitenden kleine Annehmlichkeiten zur Verfügung.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Die Inanspruchnahme von Snacks und Getränken ist für Arbeitnehmer steuerfrei und i.d.R. kostenlos.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Unternehmen können Mitarbeitenden Speisen und Getränke in kleinem Umfang steuerfrei zur Verfügung stellen. Hierzu zählen beispielsweise Snacks, Obst, Wasser oder Kaffee. Um steuerfrei zu bleiben, sollten Arbeitgeber hier genau ein Auge darauf haben, was wirklich abgabenfrei ist und was als lohn­steuerpflichtige Sachzuwendung angesehen wird.

Weiterbildungen

Wenn sich Angestellte berufsbezogen weiterbilden möchten, ist das für Arbeitgeber ein großes Plus. So denkt auch der Fiskus und ermöglicht es Unternehmen, Weiterbildungen zu bezuschussen.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Ja, wenn der Betrieb die Weiterbildung bezahlt.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Wenn ein Unternehmen die Weiterbildung für Mitarbeitende sponsert, ist dies für Arbeitgeber steuerfrei. Achtung: Arbeitnehmer haben kein Anrecht auf eine arbeitgeber­finanzierte Weiterbildung.

Betriebsfeiern

Betriebsfeiern stärken den Teamzusammenhalt und lassen Mitarbeitenden Wertschätzung zuteilwerden. Besonders Sommer- und Weihnachtsfeiern sind in vielen Betrieben üblich.

Steuerfrei für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer fallen keine Kosten an.

Steuerfrei für Arbeitgeber?

Zweimal im Jahr dürfen Betriebe pro Mitarbeiter und Begleitperson 110 Euro steuerfrei aufwenden. Somit sind Sommer- und Weihnachtsfeiern gesichert!

Es muss nicht immer teuer sein: kostenlose Benefits mit Homeoffice & Co

Mit der Möglichkeit zum Homeoffice, flexiblen Arbeitszeiten und dem agilen Abbau von Überstunden gibt es eine Reihe von kostenlosen Benefits. Hier entsteht eine klassische Win-win-Situation: Für das Unternehmen fallen keine Kosten an, Mitarbeitende profitieren von flexiblen Arbeits­bedingungen, die eine positive und ausgeglichene Work-Life-Balance begünstigen!

Welche Vorteile haben steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer?

Gesteigerte Motivation, Firmenloyalität und rundum zufriedenere Angestellte - die Bereitstellung von Corporate Benefits in Form von steuerfreien Gehaltsextras geht mit vielfältigen Vorteilen einher. Wir haben uns diese für Sie angeschaut.

Arbeitgeber


  • Gesteigerte Motivation & Zufriedenheit von Mitarbeitenden
  • Firmenloyalität
  • Erhöht Ihre Attraktivität als Arbeitgeber
  • Je nach Art der Zuwendung müssen Arbeitgeber keine oder reduzierte Lohnsteuer- und Sozialbeiträge zahlen
  • Ob Gesundheitsvorsorge oder Zuschuss zum Fitnessstudio - Zuwendungen, die sich der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden widmen, resultieren in einem geringeren Krankenstand

Arbeitnehmer


  • v.a. Arbeitnehmer profitieren von der Steuerfreiheit der Zuwendungen, da mehr Netto vom Brutto bleibt
  • Attraktive Alternative oder Ergänzung zur Gehaltserhöhung
  • Angestellte fühlen sich wertgeschätzt

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Sachbezug, Geldleistung, Zuwendung: Wo ist der Unterschied?

Sachbezug, Geldleistung, Zuwendung - zwar tauchen die Begriffe oft in Relation zueinander auf, jedoch handelt es sich keinesfalls um Synonyme. Auch steuerrechtlich gibt es Unterschiede.

Sachbezüge

Sachbezüge sind Gehaltsextras, die durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn bereitgestellt werden können. Hierbei darf es sich nicht um Bargeld oder eine Überweisung bzw. Erstattung handeln - Sachbezüge müssen Mitarbeitenden in Form von Waren, Dienstleistungen oder Naturalien (wie bspw. dem Essenszuschuss) zur Verfügung gestellt werden.

Steuern: Sachbezüge unterliegen einer strikten Freigrenze von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter - nur mit Einhaltung dieser Grenze sind die Gehaltsbausteine steuerfrei. Bei Überschreitung der Freigrenze muss der komplette Betrag versteuert werden.

(steuerfreie) Zuwendungen

Zwar werden Zuwendungen an Mitarbeiter i.d.R. ebenfalls zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt, jedoch ist die Definition einer Zuwendung deutlich breiter. So muss das Gehaltsextra nicht zwingend aus Waren oder Dienstleistungen bestehen, sondern kann auch andere Formen annehmen, wie bspw. zweckgebundene Erstattungen oder die Bereitstellung eines Darlehens durch den Arbeitgeber.

Steuern: Betriebliche Zuwendungen sind unter bestimmten Umständen steuerfrei. In einer Abgrenzung zum Sachbezug muss bei einer Überschreitung des Freibetrags oft jedoch nicht der komplette Betrag versteuert werden, sondern nur die Differenz zum Freibetrag.

Geldleistung

Geldsurrogate (wie bspw. Schecks), zweckgebundene Geldleistungen oder “andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten” sind seit 2020 nicht mehr als Sachbezüge deklarierbar. Stattdessen werden sie steuerlich als Geldleistungen behandelt.

Steuern: Als Geldleistung ist die Überweisung von Geld an Mitarbeitende sowie die Kostenerstattung als Barlohn ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Ausnahmen bestehen ggf., wenn die Geldleistungen unter die steuerfreien Zuwendungen fallen. So ist bspw. die Erstattung von Betreuungskosten für Kinder im nicht schulfähigen Alter komplett steuerfrei für den Arbeitgeber.

Corporate Benefits Anbieter: So schütten Sie Gehaltsextras bequem aus

Von steuerfreien Arbeitgeber­leistungen profitieren Arbeitgeber und Angestellte. Für Unternehmen ist es hier jedoch oft schwer, Monat für Monat den Überblick darüber zu behalten, welche Zuwendungen an welche Mitarbeitenden ausgeschüttet werden. Dies gilt besonders für mittlere und große Unternehmen ab circa 10 Mitarbeitenden.

Eine Kooperation mit Anbietern von Corporate Benefits spart oftmals Zeit, Aufwand und Nerven. Sie bestimmen, welche Vorteile (monatlich) an welche Mitarbeitenden ausgeschüttet werden und haben Kontrolle über die Höhe der Zuwendungen. Ein Onlineportal ermöglicht jederzeit eine schnelle und unkomplizierte Anpassung von Benefits. Wir stellen Ihnen drei Anbieter vor.

Belonio Logo

Belonio

Angebot: Digitale Gutscheine, Essenszuschüsse, Aufmerksamkeiten (auf 60 Euro limitiert), bAV, Optionen für Zuschüsse zu Internet- und/oder Telefonkosten, Dienstrad, Erholungsbeihilfe, Zuschüsse für Kinderbetreuung und/oder Fahrtwege, Möglichkeiten für Bonuszahlungen an Mitarbeitende

Kosten: Neben der Buchung von einzelnen Benefits ab 2,40 Euro pro Monat & Mitarbeiter, gibt es mit dem Mobilitäts- (3 Benefits, ab 4,40 Euro pro Monat & Mitarbeiter) und Klassiker-Paket (4 Benefits, ab 5,90 Euro pro Monat & Mitarbeiter) auch die Möglichkeit zur Buchung von Paketen. Zudem bietet Belonio auch die Möglichkeit maßgeschneiderte Benefitpakete zusammenzustellen. Es sollte beachtet werden, dass eine Einrichtungs­gebühr sowie ggf. eine Karten­produktionsgebühr fällig wird.

Edenred Logo

Edenred

Angebot: Digitale Sachbezugslösungen, regionale Sachbezugskarten, Verpflegungszuschuss (Papiermarken & digitale Lösungen), Aufmerksamkeiten (auf 60 Euro limitiert), Erholungsbeihilfe, bAV, Fahrtkosten- und/oder Betreuungs­zuschuss, Dienstrad, Internetkosten- und/oder Telefon­kostenzuschuss, Möglichkeiten für Bonuszahlungen an Mitarbeitende, Werbeflächen­zuschuss

Kosten: Edenred ermöglicht die Buchung von einzelnen Benefits ab 2,95 Euro pro Ausschüttung und Mitarbeiter. Weiter ist auch die Buchung von Paketen möglich: BenefitStarter (bis zu 3 Benefits, ab 3,25 Euro pro Mitarbeiter & Monat), BenefitPro (bis zu 4 Benefits, ab 8,25 Euro pro Mitarbeiter & Monat) sowie BenefitHero (bis zu 12 Benefits ab 10,75 Euro pro Monat & Mitarbeiter). Außerdem fällt eine Onboarding-Gebühr von 4,90 Euro bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten an

become.1 Logo

become.1

Angebot: become.1 Flex (Essenszuschuss, Mobilitätszuschuss, Gesundheitsportfolio, Kita- und Internetzuschuss, Erholungsbeihilfe), become.1 Goodies (Sachbezug, Geschenke zu besonderen Anlässen, Sachzuwendungen) become.1 Lifestyle (50 Euro steuerfreier Sachbzug)

Kosten: Auch become.1 bietet verschiedene Benefit-Tarife an: Single (2 Euro pro Monat / Mitarbeiter + unbegrenzt Mitarbeitende freischalten, ein Budget pro Arbeitnehmer), Flex (9 Euro pro Monat / Mitarbeiter, Zugriff auf alle Single Module, ein Budget pro Mitarbeiter), All-in (11,50 Euro Monat / Mitarbeiter, Zugriff auf die gesamte become.1 Plattform, unbegrenzt Mitarbeiter freischalten), Goodies (2,50 Euro pro Monat / Mitarbeiter, Anbindung an Lohnbuchhaltung, individuelle Geschenke für Angestellte). Das Paket Lifestyle ist kostenlos. Des Weiteren bietet become.1 ein Paket für Großkunden, welches individuell Lösungen bietet. Preise hierfür gibt es auf Anfrage. Alle Pakete können mithilfe einer zentralen Administration bequem verwaltet werden.

Fazit: Lohnen sich steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer?

Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Sachbezugskarten oder Dienstfahrräder - (steuerfreie) Zuwendungen an Arbeitnehmer gehen für Unternehmen mit einem finanziellen Mehraufwand einher. Daher stellt sich die Frage, ob sich die Bereitstellung der zusätzlichen Gehaltsbausteine überhaupt lohnt. Die Antwort ist ein klares „Ja“. Steuerfreie Zulagen zum Gehalt drücken Ihre Wertschätzung als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeitenden aus und sorgen so für mehr Zufriedenheit, Motivation und eine gesteigerte Arbeitsleistung. Auch die Loyalität zum Unternehmen steigt, was gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht zu unterschätzender Punkt ist. Besonders praktisch: Mithilfe von Anbietern von Corporate Benefits lassen sich die individuellen Zuwendungen pro Mitarbeiter monatlich unkompliziert ausschütten. So können Sie sich bequem zurücklehnen und auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, während Ihre Angestellten monatlich von verschiedenen Benefits profitieren.

Häufige Fragen


Zuwendungen sind Gehaltsextras, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen können. Unter bestimmten Bedingungen sind die Zuwendungen steuerbegünstigt oder steuerfrei für Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer.


Die Möglichkeiten für steuerfreie Arbeit­geberleistungen sind vielfältig. Unter anderem zählen die Bezuschussung der Kinderbetreuung, das Bereitstellen eines Dienstfahrrads oder die betriebliche Kranken­versicherung zu beliebten Gehaltsbausteinen.


Die Sachbezugsgrenze ist ein Freibetrag, welcher beim Thema Sachbezüge relevant wird. Im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs können Betriebe ihren Mitarbeitenden 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei zur Verfügung stellen. Achtung: Hierbei muss es sich um Waren oder Dienstleistungen handeln. Zudem darf der Wert von 50 Euro nicht überschritten werden, da sonst der komplette Betrag steuerpflichtig wird.


Im Regelfall beschreibt das Gehalt eines Mitarbeitenden den Bruttolohn, den Angestellte von ihrem Unternehmen ausgezahlt bekommen. Gehaltsbausteine sind Ergänzungen, welche Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt bekommen. Somit erhöhen Gehaltsbausteine in Summe den Lohn des Arbeitnehmers, gehören jedoch nicht zum Barlohn. Unter bestimmten Umständen sind diese Gehaltsextras steuerfrei. Dadurch werden sie besonders häufig als Alternative oder Ergänzung zur Gehaltserhöhung eingesetzt. Gehaltsbausteine sind ebenfalls unter den Begriffe Mitarbeiter­vorteile, Mitarbeiter­benefits oder Corporate Benefits bekannt.


Die Netto­lohnoptimierung ist eine ideale Möglichkeit, wie Arbeitgeber Ihren Angestellten durch steuerfreie oder steuerbegünstigte Zuwendungen mehr Netto vom Brutto zur Verfügung stellen können. Durch die Steuerfreiheit bzw. steuerliche Begünstigungen der Zuschüsse erhöht sich das Nettogehalt von Arbeitnehmern effektiv - und das, ohne Merkosten beim Arbeitgeber zu verursachen. Auch für Arbeitgeber lohnt sich die Entgelt­optimierung, da sie von geringeren Lohnnebenkosten profitieren. Als klassische Win-win-Situation sollte die Netto­lohnoptimierung so auch im Rahmen von Gehaltsverhandlungen als eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung berücksichtigt werden.

Realisieren lässt sich die Netto­lohnoptimierung beispielsweise durch Zuschüsse zu Kinderbetreuung oder der betrieblicher Krankenversicherung sowie durch Warengutscheine oder Personalrabatten.


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