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Liquide bleiben: Leasing als Weg zur Investition

Wer eine preislich hohe Anschaffung oder Investition für sein Unternehmen plant, der steht vor großen Summen, die das Kapital schrumpfen lassen. Um die Liquidität Ihres Betriebes nicht zu gefährden, ermöglicht Leasing einen kapital­schonende Möglichkeit, eine große Investition zu tätigen. Wir haben Vorteile und Nachteile von Leasing für Unternehmen für Sie zusammengefasst.

Investitionsgüter & Leasing: was versteht man unter Leasing?

Auch Leasing kann eine Möglichkeit zur Investition darstellen. Doch erst einmal stellt sich die Frage: Was ist Leasing überhaupt? Mit Leasing ist immer die uneinge­schränkte Nutzung bzw. zeitlich begrenzte Miete einer Sache gemeint, ohne dass man diese Sache erwirbt. Die monatliche Rate, die man hierfür als Leasingnehmer (Kunde, der das Objekt mietet) an den Leasing­geber (Eigentümer) bezahlt, ist also demzufolge eine Nutzungs­gebühr. Für das gesamte Leasing-Verfahren wird darüber ein Laufzeit­vertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen.

Vorteile von Leasing für Unternehmen

Gastronomie-Barista-Siebträger
Gastronomie und Co.: Leasing bietet viele Vorteile

Gewerbe­treibende können im Leasing von einigen Vorteilen profitieren, unter anderem in puncto Steuern. Die monatlichen Leasingraten sowie deren Betriebs­kosten können komplett als Betriebs­ausgaben abgesetzt werden und mindern so den Gewinn­anteil. In der GuV (Gewinn- und Verlust­rechnung) können die Raten somit als Aufwand geltend gemacht werden. Um als Vorsteuer geltend gemacht zu werden, muss die Umsatz­steuer dabei auf die einzelnen Raten berechnet werden. Beachtet werden sollte: Um die Leasing­kosten des Objekts voll steuerlich abzusetzen, müssen die jeweiligen Raten, neben der Mehrwert­steuer, auch alle anderen Zahlungen, Anzahlungen und Nebenkosten erfassen und aufführen. Auf diese Weise gibt es steuerliche Vorteile bei dem Leasing für Unternehmen.

Wertvoller Vorteil beim Leasing für Unternehmen: Unsichtbar dank Leasing

Alle Anschaffungen, die geleast werden, sind in der Bilanz des Unternehmens bzw. des Leasing­nehmers quasi unsichtbar. Da im Leasingvertrag laut Definition der Leasinggeber als Eigentümer aufgeführt ist, muss dieser die Investition aktivieren bzw. die steuerliche Abschreibung ausweisen.

Was entscheidend für das Leasing und gegen den Kauf spricht: Viele Investitionsgüter können nicht nur qualitativ, sondern auch preislich sehr hochwertig sein. Diese hohen Kosten sprengen nicht selten Budget und Liquidität eines Unternehmens enorm. Mit der Nutzung einer Leasingoption stellt jedoch selbst die Anschaffung eines äußerst hochpreisigen Neugeräts für Gewerbebe­triebe keine außergewöhnliche Belastung für die eigene Liquidität dar. Zudem geht es im gewerblichen Bereich - anders etwa als im Privatbereich - meist nicht darum die Anschaffung zu besitzen, sondern sie zu nutzen. Anders gesagt: Vielen Gewerbetreibenden geht es bei der Anschaffung eines Gebrauchs­gegenstandes, wie zum Beispiel einer Industrie­spülmaschine oder einer Kaffeemaschine für das Büro, lediglich um den notwendigen Gebrauch. Der Besitz eines solchen Gebrauchs­gegenstands erfordert nämlich erstmal Kapital und lässt zudem völlig offen, ob sich u.a. ein Weiterverkauf am Ende überhaupt noch lohnt. So ist für viele Unternehmer das Leasing ein idealer Weg in die Investition.

Nachteile des Leasings für Unternehmen

Auch das Leasing zieht einige Nachteile mit sich. Ein Nachteil des Leasing sind mitunter die Zusatzkosten (Nutzung, Zinsen, Verwaltung / Bearbeitung), welche dazu führen können, dass Leasingraten im Vergleich zu klassischen Finanzierungs­raten etwas teurer sind. Deshalb sollte man mehrere Finanzierungs­modelle miteinander vergleichen und auf dieser Basis entscheiden, welche Vor- und Nachteile überwiegen bzw. welche Variante für die betriebliche Planung letztendlich geeigneter scheint.

Voraussetzungen für einen Gewerbe­leasingvertrag

Leasingvertrag unterzeichnen
Leasing: Mindest­anforderungen müssen erfüllt sein

Sie sind Gewerbetreibender, besitzen idealerweise seit mehr als 6 Monaten ein Unternehmen und möchten einen Leasing­vertrag abschließen? Sehr gut, diese Voraussetzungen sind für die Akzeptanz Ihrer Leasinganfrage bei den meisten Leasing­anbietern das Minimum. Denn, meist ist erst ab diesem Zeitpunkt die Einschätzung der Leasingbank zu der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität eines Betriebes möglich. Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen. So ist zum einen für die Zusage einer Finanzierung durch Leasing auch ein durchaus kürzerer Gründungs­zeitraum möglich oder aber diese Anforderung kann bei bestimmten Investitions­gütern und Branchen sogar ganz wegfallen. Dies ist also ideal für Neugründer und Start-ups, die eine Anschaffung bzw. Ausstattung direkt mit dem Betriebsstart benötigen.

Zum anderen fordern manche Leasing- oder Finanzierungs­institute aber auch deutlich längere Zeiträume. So kann eine Voraussetzung sein, dass das Unternehmen bereits seit 3 oder mehr Jahren erfolgreich am Markt besteht. Übrigens: Wer ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe betreibt, hat es ebenfalls nicht ganz leicht einen Gewerbeleasing­vertrag abzuschließen, da er meist - etwa durch einen Steuerberater - nachweisen sollte, dass die Selbst­ständigkeit auch die Hauptein­nahmequelle ist. Abhängig von der Zustimmung bzw. Akzeptanz einer Leasinganfrage kann auch der Wert der Anschaffung sein. So werden Summen von bis zu 5.000 Euro meist relativ unproblematisch freigegeben. Bei höherwertigen Anschaffungen jedoch, etwa über 50.000 oder sogar 150.000 Euro, können auch die Anforderungen der Leasing­gesellschaft an den Leasing­nehmer steigen.

Leasing als Möglichkeit zur Investition: wie ist der Ablauf?

Neben dem Kauf oder Miete von betrieblichen Anschaffungen kann auch das Leasing ein guter Weg in die Investition darstellen. Wir haben den regulären Ablauf eines Gewerbeleasing­vertrags für Sie zusammen­gefasst:


Auswahl

Sie entscheiden sich für eine Anschaffung bzw. ein Investitions­objekt und verhandeln dazu direkt mit dem Hersteller oder Händler.


Angebot

Sie wenden sich an eine Leasing­gesellschaft oder ein Finanzinstitut Ihrer Wahl und erhalten eine Beratung sowie - bei ausreichender Bonität - ein Angebot über einen Leasingvertrag zu individuell abgestimmten Konditionen, um Ihre Anschaffung zu finanzieren. Alternativ: Der Hersteller oder Händler stellt den Kontakt zu einer kooperierenden Leasing­gesellschaft her, die Ihnen ein Leasingangebot zu Ihrer gewünschten Anschaffung macht.


Laufzeit

Vor Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie sich dann für verschiedene Möglichkeiten entscheiden, etwa zur Folgenutzung des Vertrages, zur Zurückgabe der Anschaffung an den Leasinggeber oder zum endgültigen Kauf der Anschaffung.

Investitionsgüter & Leasing: Leasingkosten

Beachtet werden sollte auch, dass sich die monatlichen Leasingkosten - neben der eigentlichen Rate - auch noch aus weiteren Kosten zusammensetzen: Aus den Kosten für die Nutzung, für Zinsen und eventuell für die Verwaltung oder eine notwendige Versicherung (etwa im Falle einer Unternehmens­insolvenz oder dergleichen). Diese individuellen Vertrags­konditionen werden, auch nach Ihren jeweiligen Bedürfnissen, vor Abschluss des Leasings vereinbart. Leasing­gesellschaften gewähren zudem für gewerbliche Anschaffungen häufig auch Sonder­konditionen bzw. Abschläge auf die tagesaktuellen Standard­konditionen.

Die monatliche Leasingrate wird ebenfalls durch die Dauer der Laufzeit des Leasing­vertrages sowie die Vereinbarung einer Schlussrate bzw. deren Höhe beeinflusst. Achten Sie in jedem Fall auf das allseits bekannte „Kleingedruckte“. So wissen Sie bereits von Anfang an, welche Kosten am Ende tatsächlich auf Sie zukommen.

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Rechte und Pflichten im Leasing

>Wenn Sie Leasing als Weg in die Investition nutzen, sollten einige Aspekte beachtet werden. Der Leasing­nehmer hat das Recht den Anschaffungs­gegenstand frei zu gebrauchen, weitestgehend so, wie er es selbst bestimmt. Handelt es sich bei dem Leasingobjekt beispielsweise um einen PKW, so kann er ihn etwa auch an seine Mitarbeitenden, zur zeitlich begrenzten Nutzung, weitergeben.

Allerdings muss er auch gewissermaßen für die Sicherheit bzw. den Zustand des Leasingobjekts sorgen, etwa anhand eines ausreichenden Versicherungs­schutzes. Ziel ist hier, dass der Wert des Gegenstandes nicht beeinträchtigt wird. Veränderungen an dem Leasing­gegenstand müssen immer mit dem Leasinggeber abgesprochen werden. Der Leasinggeber ist rechtlich der Eigentümer des Anschaffungs­gegenstands, im vorliegenden Beispiel also: des PKW. Ein üblicher Verschleiß an der Sache ist im Rahmen der regulären Nutzung jedoch völlig normal. Haben die Leasingpartner im Vertrag eine Kaufoption vereinbart, so hat der Leasingnehmer nach Ablauf des Vertrages zudem auch immer ein Vorkaufsrecht auf den Gegenstand.

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Sophie Köhler
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