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Betrieb­liches Gesundheits­management (BGM): So geht’s

Arbeitgeber, die betrieb­liches Gesund­heitsma­nagement sinn­voll im Unter­nehmen anwenden, profi­tieren von gesunden und zufrie­denen Mitar­beitern. Was BGM ist, wie Sie es richtig umsetzen und was Sie bei den Kosten berück­sichtigen müssen, erfahren Sie hier.

Für Eilige

Betrieb­liches Gesund­heitsma­nagement auf einen Blick

  • Betrieb­liches Gesundheits­management ist ein ganzheit­liches, nach­haltiges Konzept, das die Gesund­heit einer Beleg­schaft im Unter­nehmen fördern und erhalten soll.
  • Betrieb­liches Gesund­heitsma­nagement besteht aus drei Säulen: betrieb­liche Gesundheits­förderung, betrieb­licher Arbeits- und Gesund­heits­schutz und betrieb­liches Einglie­derungsma­nagement.
  • BGM bietet sowohl für Arbeit­nehmer als auch für Arbeit­geber Vorteile. An erster Stelle steht die Gesund­heit des Einzelnen. Sie wirkt sich auch positiv auf das Unter­nehmen in Form weniger Fehl­zeiten aus.
  • Die Kosten für betrieb­liches Gesund­heitsma­nagement sind je nach Unter­nehmen sehr indivi­duell und hängen unter anderem vom Status quo sowie der Ziel­setzung ab. Unter Umständen sind die Maß­nahmen steuer­frei.
  • Um BGM im Unter­nehmen aufzubauen und zu etablieren, ist ein struktu­riertes Vorgehen nötig. Regel­mäßige Wirksam­keitsprü­fungen und Mitar­beiterbe­fragungen sollten durch­geführt werden.
  • Unser Angebots­vergleich unter­stützt Sie bei der Suche nach Partnern für betrieb­liche Gesundheits­förderung - schnell, unkompli­ziert und kostenlos.

Was ist betrieb­liches Gesundheits­management?

Betrieb­liches Gesundheits­management (BGM) ist die systema­tische Umsetzung von verschie­denen Maßnahmen, die die Gesund­heit und Leistungs­fähigkeit aller Beschäf­tigten eines Unter­nehmens nach­haltig fördern und erhalten sollen.

Arbeits­unfälle und Erkran­kungen der Mitar­beitenden sollen vermieden werden. Eine gute Gesund­heit fördert Zufrie­denheit und Arbeit­geber, die sich um das Wohl der Beleg­schaft kümmern, schaffen Identi­fikation und Mitarbei­terbindung. Nicht zuletzt sorgen BGM Maßnahmen auch für einen wirtschaft­lichen Nutzen , denn Mitar­beitende, die seltener krank sind, leis­ten mehr und verur­sachen weniger Kosten durch Fehltage.

Gesunde und zufriedene Mitarbeiterin lächelt in die Kamera

Was gehört zum BGM? Die drei Säulen

BGM basiert auf drei Säulen: betrieb­licher Arbeits- und Gesund­heits­schutz, betrieb­liches Einglie­derungsma­nagement (BEM) und betrieb­liche Gesund­heitsför­derung (BGF). Das BEM und der Arbeits- und Gesund­heits­schutz sind für Unter­nehmen gesetz­lich vorge­schrieben, die BGF ist eine frei­willige Leistung.

Ziel des betrieb­lichen Gesundheits­managements ist es, alle drei Säulen indivi­duell auf die Bedürf­nisse des Unter­nehmens abzustimmen.

Betrieb­licher Arbeits- und Gesund­heits­schutz

Der Arbeit­geber ist gesetz­lich ver­pflichtet, „die Arbeit [...] so zu ge­stal­ten, daß eine Gefähr­dung für das Leben sowie die phy­sische und die psychi­sche Gesund­heit mög­lichst vermieden und die verblei­bende Gefähr­dung mög­lichst gering gehal­ten wird“ (ArbSchG § 4, Abs. 1). Das gilt für alle Tätig­keits­berei­che. Das Arbeits­schutzgesetz defi­niert Maßnahmen wie

  • Erste Hilfe
  • Brand­schutz
  • Evaku­ierung
  • Ermög­lichung von arbeitsme­dizi­nischen Unter­suchun­gen.

Betrieb­liches Eingliederungs­management (BEM)

Arbeit­nehmer, die „inner­halb eines Jahres länger als sechs Wochen un­unter­brochen oder wieder­holt arbeits­unfähig“ waren, haben ein Recht auf das BEM (SGB IX § 167, Abs. 2). Das Gesetz soll es den Beschäf­tigten ermög­lichen, schritt­weise ins Arbeits­leben zu­rück­zukehren. Gleich­zeitig soll es die Arbeits­fähigkeit fördern und neue Fehl­zeiten vermeiden. Mögliche Maß­nahmen:

  • Arbeits­platzan­passungen
  • technische Hilfs­mittel
  • flexiblere Arbeits­zeiten

Betriebliche Gesundheits­förderung (BGF)

Ohne gesunde und leistungs­fähige Mitar­beitende kann ein Unter­neh­men nicht funktio­nieren. Deswegen können Arbeit­geber mit geziel­ten und passenden Maß­nahmen dafür sorgen, dass die Beleg­schaft gesund bleibt. Anders als das BEM und der Arbeits- und Gesund­heits­schutz, ist BGF für Arbeit­geber frei­willig. BGF beschäf­tigt sich z. B. mit Themen wie

  • Betriebs­verpflegung
  • Rücken­gesundheit
  • Suchtmittel­konsum
  • Stress und Stress­bewältigung
  • gesundheits­gerechte Mitarbeiter­führung

Betriebliche Gesundheits­förderung

Die betrieb­liche Gesund­heitsför­derung ist die dritte Säule des BGM. Mit ihr beschäf­tigen wir uns etwas näher, da sie auch vom Gesetz­geber eine besondere Aufmerk­samkeit erhält. Die BGF gibt Arbeit­gebern viel indivi­duellen Spiel­raum, konkrete Ange­bote und Maßnahmen für einen gesunden Arbeits­platz zu nutzen. Sie ist gesetz­lich nicht vorge­schrieben und stellt eine frei­willige Leistung des Arbeit­gebers dar. Möglicher­weise ist das ein Grund, warum sie bisher eher von großen Unter­nehmen einge­setzt wird. Dabei ist sie ein mächtiges Werk­zeug zur Gesunder­haltung der Beleg­schaft.

Maßnahmen der betrieb­lichen Gesund­heitsför­derung

Im Leitfaden Prävention der GKV (gemäß §20 und 20b SGB V) werden drei Handlungs­felder der betrieb­lichen Gesundheits­förderung aufgeführt:

  1. Beratung zur gesund­heitsförder­lichen Arbeits­gestaltung
  2. Gesundheits­förderlicher Arbeits- und Lebensstil
  3. Überbetrieb­liche Vernetzung und Beratung

Aus den Handlungs­feldern lassen sich eine Reihe von Maßnahmen ableiten, die zur Prävention und verbesserten Gesund­heit der Beleg­schaft beitragen, zum Beispiel

  • Optimierung von Arbeits­plätzen und -abläufen
  • Arbeitszeit an die indivi­duellen Bedürf­nisse der einzelnen Mitar­beitenden anpassen
  • Ernährungs­programme
  • Kurse zur Entspannung wie Atem- oder Yogakurse
  • Kurse zur Stress­bewältigung
  • Rücken­schule
  • ergonomische Arbeits­platz­gestaltung

Kurse zum Stress­abbau oder der Verbes­serung der körper­lichen Fitness können entweder inhouse, digital oder extern durch­geführt und gegeben­falls steuer­frei bezuschusst werden.

Wann ist betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei?

Der Staat unter­stützt das Enga­gement der Unter­nehmen: Jährlich dürfen Arbeit­geber pro Arbeit­nehmer bis zu 600 Euro steuerfrei für gesund­heitliche Präventions­maßnahmen über­nehmen, so ist es in § 3 Nr. 34 des Einkommen­steuer­gesetzes geregelt. Die Steuer­freiheit ist dann gewährt, wenn „Qualität, Zweck­bindung, Ziel­gerichtet­heit und Zertifi­zierung den Anfor­derungen der § 20 und 20b des Fünften Buches Sozial­gesetz­buch genügen“. Das bedeutet nichts anderes, als dass Maß­nahmen im Sinne der Ganzheit­lichkeit einge­halten werden müssen. Die Kranken­kassen prüfen Kursan­gebote und zertifi­zieren diese. Einsei­tige Sport­übungen fallen beispiels­weise nicht unter die Förderungen.

Mitarbeitende haben die Möglich­keit, von Kranken­kassen zertifi­zierte Kurse außer­halb der Arbeits­zeit zu besuchen und sich die Kosten vom Arbeit­geber erstatten zu lassen. Dazu müssen sie sich eine Teilnahme­bescheinigung des Kurses vorlegen. Alter­nativ können Arbeit­geber nicht zertifi­zierte Kurse im Unter­nehmen anbieten, die nur für die Beschäf­tigten erbracht werden. In Ausnahme­fällen sind die Kosten auch dann steuerfrei, obwohl sie nicht zerti­fiziert sind. Nähere Infos dazu finden Sie in der Umsetzungs­hilfe zur steuer­lichen von Arbeit­geber­leistungen nach § 3 Nummer 34 EStG.

Kranken­kassen unter­stützen Arbeit­geber

Auch wenn die BGF für Unter­nehmen frei­willig ist, nimmt der Staat die Kranken­kassen in die Pflicht. Im Fünften Sozial­gesetz­buch § 20 Absatz 6 ist geregelt, dass Kranken­versicherungen „mindestens 3,15 Euro für Leis­tungen nach § 20b“ pro Versi­cherten zahlen sollen. Im § 20b werden die grund­sätzlichen Inhalte zur betrieb­lichen Gesund­heitsför­derung geregelt. Die gesetz­lichen Kranken­kassen fördern bestimmte Leistungen, müssen aber auch Beratung und Unter­stützung anbieten. Hier können Sie sich zum Beispiel an die BGF Koordinierungs­stelle wenden.

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Welche Vorteile hat BGM für Arbeit­geber und Mitar­beiter?

Unter­nehmen, die sich um ihre Mitar­beitenden kümmern, tun nicht nur etwas für ihre Gesund­heit, sondern auch für ihren Betrieb und den Staat. Gesunde Mitar­beitende sind zufrie­dener, leisten mehr, haben weniger Fehl­tage und verur­sachen weniger Kosten für Kranken­kassen. Für alle Seiten ist das betrieb­liche Gesund­heitsmanage­ment eine Win-Win-Situation.

Vorteile BGM für Arbeit­geber

  • Kosten­einsparung durch weniger Krankheits­fälle und Fehltage
  • zufriedene und gesunde Mitar­beitende, die mehr leisten
  • Mitarbeiter­bindung und -identifi­kation durch Nach­kommen der sozialen Verant­wortung
  • Steigerung der Wettbewerbs­fähigkeit um Bewerber dank guten Images
  • Mögliche Steuer­vorteile
  • Besseres Betriebs­klima durch das Gewähren einer guten Work-Life-Balance

Vorteile BGM für Arbeit­nehmer

  • Höhere Lebens- und Arbeits­qualität
  • Verbesserte Gesundheit
  • Wert­schätzung durch den Arbeit­geber
  • Mehr Motivation und Leistungs­fähigkeit
  • weniger Fehl­zeiten durch weniger Krank­heitstage
  • Prävention von physischen und psychischen Belas­tungen

Welche Ziele können mit BGM erreicht werden?

Das übergeordnete Ziel von betrieb­lichem Gesund­heits­management ist, die körper­liche und mentale Gesund­heit der Arbeit­nehmer zu erhalten, zu stärken und im Vorfeld dafür zu sorgen, dass beides gar nicht erst in Schief­lage gerät. Generell lassen sich die Ziele im betrieb­lichen Gesund­heitsma­nagement in harte und weiche Ziele einteilen. Die harten Ziele bemessen sich an Kenn­zahlen, die weichen Ziele betreffen die Unter­nehmens­kultur und das Wohl­befinden der Mitar­beitenden.

Harte Ziele BGM

  • Fehlzeiten reduzieren
  • Kosten für Krank­heitstage senken
  • weniger Arbeits­unfälle
  • weniger Mitarbeiter­fluktuation
  • erhöhte Produk­tivität
  • Frühbe­rentungen vermeiden
  • Mitarbeiter­wachstum

Weiche Ziele BGM

  • hohe Mitarbeiter­zufriedenheit
  • bessere Arbeits­atmosphäre
  • Identi­fizierung mit dem Unter­nehmen
  • Steigerung der Motivation
  • gesundheits­bewusstes Verhalten am Arbeits­platz
  • Vertrauen gegenüber Vorge­setzten, weil sie ihrer sozialen Verant­wortung nach­kommen

Beispiele für BGM Maßnahmen

Einige BGM Maßnahmen haben wir Ihnen bereits kurz im Abschnitt zu den drei Säulen genannt. Es gibt für Beschäf­tigte noch viel mehr Möglich­keiten, die Gesund­heit mit betrieb­lichem Gesundheits­management zu fördern und zu erhalten. Die fol­genden BGM Maßnahmen sind Bei­spiele - prüfen Sie, welche davon sich für Ihren Betrieb eignen.

Flexible Arbeits­zeiten und Home Office

Die Verein­barkeit von Berufs- und Privat­leben ist mittler­weile ein wichtiges Auswahl­kriterium des Ar­beit­gebers. Wer seine Ar­beitszeiten flexi­bel gestal­ten kann und die Mög­lich­keit hat, von zu Hause zu arbei­ten, ist zufrie­dener und weniger gestresst. Corona hat gezeigt, dass im Home Office genauso viel geschafft werden kann, wie im Büro.

Ergo­nomischer Arbeits­platz im Büro

Sitzen ist das neue Rauchen, heißt es. Beson­ders Arbeit­nehmer mit einer sitzenden Tätig­keit sind der Gefahr von Rücken­beschwer­den ausge­setzt. Dem können Sie als Arbeit­geber mit einer ergo­nomischen Gestal­tung des Arbeits­platzes ent­gegen­wirken. Auch die Anschaf­fung von Steh­tischen wirkt sich positiv auf die Gesund­heit der Ange­stellten aus.

Gesundes Essen und Wasser

In vielen Unter­nehmen sind Snacks, Süßig­keiten, Kaffee und Wasser bereits kosten­los. Eine Umstel­lung auf Nüsse, Obst und andere Nerven­nahrung unter­stützt Ihre Mitar­beiten­den bei einer gesunden Ernäh­rungs­weise. Ausrei­chend zu trinken ist außer­dem Pflicht, denn unser Körper besteht zu fast zwei Dritteln aus Wasser. Mindes­tens 1,5 Liter am Tag empfiehlt die Deut­sche Gesell­schaft für Ernährung (DGE), aller­dings ist dies nur ein Richt­wert, der von Größe, Alter, Geschlecht, körper­licher Tätig­keit, Außen­temperatur und so weiter abhängt.

Ruhe Räume: zum Arbeiten und Ruhen

Gönnen Sie Ihren Mitarbei­tenden Ruhe. In Großraum­büros ist konzen­trierte Arbeit nur schwer möglich. Ein Rück­zugsort schafft Abhilfe und erleich­tert die Arbeit. Auch ein Ruhe­raum, den die Mitar­bei­tenden für einen Power­nap nutzen können, ist eine sinn­volle Maßnahme. Oft quält man sich mit der Mit­tags­müdigkeit durch den Nach­mittag und trinkt zu viel Kaffee. 20 Minuten Ruhe und Powernap können Wunder wirken.

Wertschätzung zeigen

Zeigen Sie Ihren Mitarbei­tenden gegenüber Wert­schätzung und eta­blieren Sie eine Kul­tur der Wert­schätzung. Eine Beleg­schaft, die sich gesehen und wert­geschätzt fühlt, leistet mehr und fühlt sich mit dem Unter­nehmen verbunden.

Seminare zu Gesund­heitsthemen

Bieten Sie Ihrer Beleg­schaft regel­mäßige Seminare zu Gesundheits­themen an. Sie schaffen damit Sensibi­lisierung, Auf­klärung und tragen zu mehr Wissen zu verschie­denen Themen im Bereich Gesund­heit bei. Ob Sie Experten in die Firma einladen oder Online­seminare buchen, ist Ihnen überlassen.

Pausen und Urlaubs­zeiten als solche abgrenzen

Pausen und Urlaub sind wichtig zur Erho­lung und Rege­neration. Nicht umsonst sind Pausen­zeiten im Arbeits­zeit­gesetz geregelt. Diese sollten ohne schlechtes Gewissen einge­halten werden. Auch die Hirn­forschung bestätigt: Das Gehirn braucht Pausen, am besten mit Bewe­gung. Im Urlaub sollten Sie als Arbeit­geber Ihre Arbeit­nehmer in Ruhe lassen. Erwar­ten Sie nicht, dass sie ihre Mails checken oder Sie sich mit einer Frage mal kurz melden können. Urlaub soll zur Erholung dienen, das Gehirn muss abschalten können.

Keinen Präsen­tismus unter­stützen

Unter­nehmen, die in die Gesund­heit ihrer Ange­stellten inves­tieren, dürfen keinen Präsen­tismus unter­stützen. Präsen­tismus bedeutet, krank zu sein und trotz­dem zur Arbeit zu gehen oder von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei birgt Präsen­tismus viele Risi­ken: Das Risiko von Arbeits­unfällen steigt, die Krank­heit droht chro­nisch zu werden, weil sie nicht ausku­riert wird und alle anderen Mitar­beiter können sich anstecken, was für mehr Arbeits­ausfälle sorgt. Wer krank ist, gehört ins Bett, die Leis­tung ist ohnehin vermin­dert und fehler­anfällig.

Sport­gruppen

Firmen­interne Sport­gruppen können Mitar­beitende moti­vieren, sich mehr zu bewegen. Ob Sie nach Feier­abend zusammen joggen, im Park Frisbee spielen oder eine Fußball­mannschaft grün­den: Haupt­sache Sie bewegen sich und haben Spaß. Auch die Teil­nahme an Events wie städti­schen Mara­thons ist eine gute Gele­genheit, Mitar­beitende zur Bewe­gung zu moti­vieren und den Team­geist zu stärken.

Fitness­studio

Als Arbeit­geber haben Sie auch die Option, Ihren Mitar­beitenden den Zugang zu einem Fitness­studio zu finan­zieren. Dank steuer­freier Zuwen­dungen können Sie jedem Ihrer Arbeit­nehmer monatlich einen Sach­bezug von 50 Euro zukommen lassen. Die Mitar­beiter können frei entschei­den, ob sie an Fitness­kursen teil­nehmen oder am Gerät trai­nieren. Mithilfe unseres kosten­losen Kontakt­for­mulars können Sie einen unverbind­lichen Ange­bots­vergleich verschie­dener Corporate Benefit Anbieter vornehmen.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen indivi­duell auf die Bedürf­nisse der Ange­stellten abgestimmt sind. Menschen, die einen klassi­schen Bürojob haben, profi­tieren beispiels­weise von Rücken­übungen, Bewe­gung am Arbeits­platz sowie ergono­misch einge­stellten Tischen und Stühlen. Mitar­beiter im Schicht­dienst profi­tieren von auto­genem Training und Entspannungs­übungen, um trotz Schichten einen guten Schlaf zu haben, von Sport und einer Ernährungs­beratung, damit sie den körper­lichen Belas­tungen entgegen­wirken können. So bringt jede Stelle ihre eigenen Ansprüche mit sich, die bei der Beleg­schaft erfragt werden müssen, um alle Beschäftigten zu erreichen.

tradingtwins-Tipp: Maßnahmen mit Augenmaß umsetzen

„BGM Maßnahmen müssen nicht viel kosten und können bereits mit wenig Aufwand umge­setzt werden. Aber Achtung: Auch wenn Arbeit­geber harte Ziele wie weniger Fehl­zeiten verfolgen, sollten die Maßnahmen niemals einen Selbst­zweck haben und mit Druck ausgeübt werden - denn das würde im schlimmsten Fall kontra­produktiv sein und zu einem gegen­teiligen Effekt wie Krank­meldungen führen.“

Katrin

Katrin

tradingtwins Redaktion

Welche Kosten entstehen durch BGM für den Arbeitgeber?

Wir haben bereits im Abschnitt Maßnahmen gesehen, dass BGM nicht teuer sein muss. Bereits kleine Maßnahmen und Verän­derungen im Unter­nehmen können zur verbes­serten Gesund­heit und einem verän­derten Gesund­heitsbe­wusstsein beitragen.

Wie viel betrieb­liches Gesundheits­management generell kostet, lässt sich nicht pauschal beziffern, da sich die Kosten aus unterschied­lichen Faktoren zusammen­setzen. Folgende Aspekte sollten sie bei den Kosten für BGM berück­sichtigen:

  • Art der Maßnahmen, die Sie durch­führen möchten
  • Anzahl der Maßnahmen, die Sie durch­führen möchten
  • Können die Maßnahmen von den Kranken­kassen bezuschusst werden?
  • Gibt es einen betrieb­lichen Gesundheits­manager, für den Personal­kosten anfallen? Soll es zukünftig einen geben?
  • Gibt es externe Dienst­leister, die Ihnen bei der Umsetzung des BGM helfen, zum Beispiel bei der Erstel­lung einer Strategie?
  • Wie viele Personen werden mit dem BGM im Unter­nehmen erreicht?
  • Wie viele Fehl­tage gibt es im Unter­nehmen? Welche Kosten sind dadurch entstanden?

Betrachten Sie die Ausgangs­lage Ihres Unter­nehmens. Müssen viele Maßnahmen ergriffen werden, weil es einen hohen Kranken­stand gibt? Wie ist der Alters­durch­schnitt im Unter­nehmen? Sind Frühbe­rentungen wahr­scheinlich, wenn nicht gehandelt wird?

Kosten­beispiele BGM

Im Internet kur­sieren verschiedene Zahlen und Theorien zum Budget. Eine besagt, je kleiner das Unter­nehmen, desto höher das Budget für BGM pro Mitar­beitenden. Wir haben Ihnen zwei Szenarien zusammen­gestellt, in denen wir uns auf die Aus­gangs­lage konzen­triert haben. Sie dienen Ihnen lediglich als unverbind­liches Beispiel, um zu verdeut­lichen, wie indivi­duell die Budget­planung für das betrieb­liche Gesundheits­management ist.

Beispiel-Unternehmen 1

Situation: Viele Fehlzeiten, sitzende Tätig­keiten, keine ergo­nomisch ausge­richteten Arbeits­plätze

Zielsetzung: weniger Krank­heitstage, bessere Arbeits­bedingungen

  • Budget pro Mitarbeiter ca. 600 Euro

Beispiel-Unternehmen 2

Situation: Wenig Fehlzeiten, zufriedene Mitar­beitende, junger Alters­durchschnitt

Zielsetzung: präventive Maßnahmen, attraktive Außenwirkung

  • Budget pro Mitarbeiter ca. 300 bis 400 Euro

Umsetzung: Wie lässt sich BGM aufbauen und etablieren?

Um betrieb­liches Gesundheits­management erfolg­reich im Unter­nehmen zu etablieren, sollten Sie struk­turiert vorgehen. Es nützt nichts, pauschale Maßnahmen anzuwenden, die die Hälfte der Beleg­schaft nicht erreichen. Beachten Sie daher folgende 6 Schritte, damit Ihr BGM gezielt für Ihr Unter­nehmen konzipiert wird.

Bestands­analyse BGM

Bei der Bestands­analyse wird der Status quo hinsicht­lich des aktuellen BGM ermit­telt. Gibt es bereits ein betrieb­liches Gesundheits­management? Oder erste gesund­heitsför­dernde Maßnahmen, auf die sich aufbauen lässt? Welche Strukturen fehlen, um Gesundheits­management einzu­führen? Auch die Personal­fragen sollten Sie in diesem ersten Schritt klären. Es muss Verant­wortliche geben, die das BGM umsetzen. Doch vergessen Sie nicht, die wichtigsten Personen mit in die Planungen einzu­beziehen: Ihre Belegschaft.

Ist-Analyse Belegschaft

Wie steht es um den physischen und psychischen Gesundheits­zustand Ihrer Beleg­schaft? Jetzt heißt es Unter­lagen wälzen. Wie viele Krank­heitstage und Kündi­gungen hat es in den letzten Jahren gegeben? Sind die Gründe dafür bekannt? Gab es Arbeits­unfälle, die vermeidbar gewesen wären? Wie sieht die Alters­struktur im Unter­nehmen aus? Wie hoch ist die Produk­tivität? Wie steht es mit der Mitarbei­terzufrie­denheit? Bevor Sie Maßnahmen planen, führen Sie anonyme Mitarbei­terbefra­gungen durch, damit Sie ein authen­tisches, aktuelles Stimmungs­bild der Beleg­schaft erhalten. Durch eine Befra­gung erfahren Sie auch, welche gesund­heitsför­dernden Maßnahmen gewünscht sind.

Zielsetzung

Was möchten Sie mit dem BGM erreichen? Wie wir weiter oben gesehen haben, gibt es harte und weiche Ziele. Betrieb­liches Gesundheits­management ist keine eier­legende Woll­milchsau. Defi­nieren Sie deshalb, welche Ziel­setzung Sie verfolgen. Möglicher­weise haben Sie bereits eine gesunde und zufrie­dene Beleg­schaft und möchten als Arbeit­geber nach außen noch freund­licher auftreten und sich von der Konkur­renz abheben? Oder die Krankheits­zeiten haben zugenommen und Sie möchten dem entgegen­wirken?

Maßnahmen planen und umsetzen

Nun können Sie gezielte Maßnahmen planen, die zu den Bedürf­nissen Ihrer Beleg­schaft und zu Ihren Zielen passen. Gesunde Mitar­beitende können mit präven­tiven Maßnahmen gesund bleiben, Mitar­beitende, die beispiels­weise an Rücken­beschwerden oder zu viel Stress leiden, können durch Kurse proaktiv etwas gegen ihre Probleme tun.

BGM-Bewertung

Stellen Sie die Maßnahmen auf den Prüf­stand. Was haben Sie gebracht? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Wurden die gesetzten Ziele erreicht? Führen Sie außerdem eine neue Mitarbeiter­befragung durch und passen Sie das BGM an, wenn nötig. Führen Sie die Bewer­tungen in regel­mäßigen Ab­ständen durch.

Vorbild Führungs­kraft

Gehen Sie als Arbeit­geber mit gutem Beispiel voran. Leben Sie eine gesunde Arbeits­kultur vor, indem Sie beispiels­weise nicht arbeiten, wenn Sie krank sind. Nehmen Sie an Maßnahmen teil und kommuni­zieren Sie das neue BGM im Unter­nehmen. Ermutigen Sie auch ihre Management-Ebene dazu. Wenn Sie selbst nicht vom Konzept über­zeugt sind, werden Ihre Mitar­beitenden das schnell merken. Dann wäre BGM zum Scheitern verur­teilt und die Kosten in den Sand gesetzt.

Kein Erfolg ohne Strategie

Eine strate­gische, lang­fristige Planung ist Voraus­setzung für erfolg­reiches BGM. Dazu dienen wieder­holte Wirksam­keitsprü­fungen, Analysen, Mitarbei­terbefra­gungen und Anpas­sungen der indivi­duellen Maßnahmen in regel­mäßigen Abständen.

Welche Anbieter betrieb­licher Gesundheits­förderung gibt es?

Anbieter für gesundheits­fördernde Maßnahmen gibt es wie Sand am Meer. Wir stellen Ihnen vier vor, mit deren Hilfe Sie etwas Gutes für die Gesund­heit Ihrer Beleg­schaft tun können.

Wellnow

Wellnow bietet ein umfas­sendes Angebot an Gesund­heits­leistungen fürs Büro, Home Office und Hybrid­modellen an. Eine indivi­duelle Abstim­mung auf die einzelnen Bedürf­nisse der Mitar­beitenden ist möglich. Wellnow bietet von Massagen über Physio­therapie bis zu Entspannungs­übungen und Coaching die gesamte Palette für Bürotätig­keiten an.

7Mind

7Mind ist eine App, die mit Medita­tionen zur mentalen Gesund­heit beiträgt. Unter­nehmen profi­tieren von beson­deren Kondi­tionen und können die App ihren Mitar­beitenden kostenlos zur Verfügung stellen. 7Mind bietet auch zertifi­zierte Online-Präventions­kurse an, die von Kranken­kassen erstattet werden.

Permendo

Permendo unter­stützt Sie in allen Bereichen des BGM: Für BGF kommen Berater und Trainer zu Ihnen an den Arbeit­splatz und unter­stützen Anfänger und Fortge­schrittene mit Übungen. Sie erhalten auch Beratung im Bereich Arbeits­sicherheit oder können einen BGM-Check machen lassen.

Vitalisten Gesundheits­management

Vitalisten Gesundheits­management bietet „bundesweit alle Leistungen rund um professio­nelles Gesundheits­management.“ Die Leistungen entsprechen den Vorgaben nach § 20a SGB V und sind somit für die Förderung und Zuschüsse der gesetz­lichen Kranken­kassen zugelassen

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Fazit: BGM ist keine Einzelmaßnahme

Egal, ob Sie ein kleiner Betrieb oder ein großer Konzern sind, erste Maßnahmen des betrieb­lichen Gesundheits­manage­ments lassen sich von kostenlos bis kosten­günstig umsetzen. Zerti­fizierte Angebote können Sie Ihren Mitar­beitenden im Rahmen von Corporate Benefits steuer­frei erstatten und Leis­tungen für BGF von gesetz­lichen Kranken­kassen bezu­schussen lassen.

Unternehmen, die betrieb­liches Gesundheits­management einführen möchten, sollten aller­dings struk­turiert vorgehen. Es gibt keine Schablone, die sich über Ihren Betrieb legen lässt. Wenn Ihnen Ihre Beleg­schaft am Herzen liegt, dann führen Sie Ihr Unter­nehmen gesund und gehen im BGM auf die indivi­duellen Bedürf­nisse der Mitar­beitenden ein. Scheuen Sie sich außerdem nicht, sich bei Bedarf Hilfe bei Kranken­kassen oder der BGF Koordinierungs­stelle zu holen.

FAQ


Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine Säule des betrieblichen Gesundheits­managements (BGM). Beide Bereiche sind klar definiert. Das BGM umfasst Prozesse und Strukturen, die systematisch im Unternehmen etabliert werden. Ziel ist es, die Gesundheit im Betrieb zu fördern und alle Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die betriebliche Gesundheitsförderung beugt als Teil des BGM mit gezielten Maßnahmen Krankheiten vor, zum Beispiel durch Rückenkurse.

Aber: Ein einzelner Rückenkurs bedeutet nicht, dass es im Unternehmen BGM gibt. Erstattet ein Unternehmen einem Mitarbeitenden die Kosten für einen Rückenkurs, ist das eine Maßnahme der BGF. BGM findet erst statt, wenn unterschiedliche Einzelmaßnahmen miteinander verknüpft werden und zuvor eine Analyse plus Planungen stattgefunden haben.


Der Gesetzgeber hat beim Arbeits- und Gesundheitsschutz auch die Arbeitnehmer im Blick. Sie sind verpflichtet, „nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen“ (ArbSchG § 15, Abs. 1). Ebenso dürfen Arbeitsmittel, Maschinen, Werkzeuge und Co. nicht missbräuchlich verwendet werden, sodass sie eine Gefahr für sich und andere darstellen.


Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das betriebliches Eingliederungs­management anzubieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer sechs Wochen am Stück krank war oder immer mal wieder für kurze Zeit. Dem Arbeitnehmer hingegen ist es freigestellt, ob er an der Eingliederung teilnehmen möchte. Bei einer Absage darf ihm daraus kein Nachteil entstehen.


tradingtwins informiert: Welche Mitarbeiter­benefits gibt es?

Tankgutscheine, Essenszuschüsse, betriebliche Alters­vorsorge & Co. - Mitarbeitervorteile werden immer beliebter. Es gibt eine große Auswahl an Benefits. Wir haben die Beliebtesten für Sie zusammengefasst.

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Ob Tankgut­scheine, Dienst­fahrrad oder Zuschuss zur Nutzung des ÖPNV - es gibt unter­schiedliche Möglichkeiten Mitarbeitende in Ihrer Mobilität zu fördern.

Warengutscheine

Gutscheine für Mitarbeiter ermöglichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer große Flexibilität. Hier wird monatlich ein Gutschein ausgestellt, den Mitarbeitende je nach Bedarf flexibel verwenden können. Beispiels­weise in Drogerie- oder Super­märkten oder bei Online-Händlern.

Gesundheit

Sport kann einen wichtigen Ausgleich zum (Arbeits-)Alltag darstellen. Daher ist die Übernahme der Kosten einer Mitglied­schaft im Fitness­studio ein beliebtes Benefit. Belaufen sich die anfallenden Kosten hier auf unter 50 Euro pro Monat, gilt dies als steuer­freier Sachbezug.

Essenszuschüsse

Essensgut­scheine für Mitarbeitende zählen ebenfalls zu beliebten freiwilligen Zusatzleistungen. Egal, ob es sich hierbei um ein Mittag­essen in der firmen­internen Kantine oder um die Ausstellung von Verpflegungs­gutscheinen handelt.

Betriebliche Alters­vorsorge (bAV)

Für viele Mitarbeitende ist die betriebliche Alters­vorsorge ein besonders wichtiges Benefit. Hier kann sich der Arbeit­geber an dem Aufbau einer Betriebs­rente beteiligen oder diese übernehmen. Wichtig zu wissen: Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in die betriebliche Alters­vorsorge einzahlen, profitieren Sie von Förderungen durch den Staat.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Auch die betriebliche Krankenversicherung zählt zu den besonders gern gesehenen Mitarbeiter­benefits: Hier werden die Beiträge der Kranken­versicherung ganz oder teilweise vom Arbeitgeber über­nommen. Ist dies der Fall, profitieren Mitarbeitende oftmals von Zusatz­leistungen.

Neugierig geworden? Mit unserem kosten­losen tradingtwins-Angebots­vergleich finden Sie garantiert die passenden Mitarbeiter­benefits für Ihr Unternehmen!

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