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Betriebliche Krankenversicherung (bkV): Infos und Anbieter

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung gewinnen und binden Sie nicht nur Fachkräfte, sondern unterstützen gleichzeitig auch die Gesundheit Ihrer Belegschaft. Wir informieren Sie über Leistungen, Kosten und Vorteile und klären auf, wann eine bKV wirklich sinnvoll ist.

Für Eilige

Das Wichtigste zur betrieblichen Krankenversicherung im Überblick

  • Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine in der Regel arbeitgeber­finanzierte Zusatz­versicherung, die Leistungen auf dem Niveau einer privaten Krankenversicherung abdeckt.
  • Die Leistungen der bKV sind umfangreich und ergänzen die GKV. Sie können beispielsweise Zahngesundheit, Sehhilfen und Krankenhaus­aufenthalte beinhalten. Je nach Tarifmodell können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen.
  • Die bKV bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Darunter fallen beispiels­weise Mitarbeiter­bindung auf der Arbeitgeberseite und eine verbesserte medizinische Versorgung auf Arbeitnehmerseite.
  • Eine betriebliche Krankenversicherung ist dann sinnvoll, wenn sie zielgerichtet eingesetzt wird und die Mitarbeitenden motiviert werden, von den Gesundheits­leistungen Gebrauch zu machen.
  • Die Kosten für die bKV kann jeder Arbeitgeber individuell festlegen. Drei Modelle haben sich bei den Versicherungen durchgesetzt: Bausteinmodell, Budgetmodell und Kombimodell.
  • Unser Angebotsvergleich unterstützt Sie bei der Suche nach Partnern für die betriebliche Krankenversicherung - ganz unverbindlich und kostenlos mit nur wenigen Klicks.

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden abschließen können. Arbeitnehmer erhalten so Leistungen, die sonst nur gegen hohe Beiträge in privaten Kranken­versicherungen abgedeckt sind. So profitieren Angestellte zusätzlich zu ihrer bestehenden Krankenversicherung von umfangreichen Gesundheits­leistungen.

Unternehmen, die eine betriebliche Krankenversicherung anbieten, profitieren auch selbst davon. Zum einen durch die verbesserte Gesundheit der Mitarbeitenden, zum anderen steigt die Attraktivität als Arbeitgeber sowohl für die Belegschaft als auch auf dem Arbeitsmarkt. Im Gegensatz zu bestehenden gesetzlichen Pflichten im betrieblichen Gesundheits­management ist die betriebliche Krankenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Ärztin betreut Patienten

Welche Leistungen enthält die betriebliche Krankenversicherung?

Welche Leistungen in welchem Umfang und zu welchen Kosten in der betrieblichen Krankenversicherung angeboten werden, kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Außerdem legen Sie als Arbeitgeber fest, welche Leistungen Sie Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen bzw. aus welchen sie wählen dürfen. Das heißt, nicht alle hier genannten Leistungen können zwangsläufig in Anspruch genommen werden. Bei dem vielfältigen Angebot an betrieblichen Kranken­versicherungen empfehlen wir Ihnen, Versicherungen miteinander zu vergleichen und sich fachmännisch beraten zu lassen. Ganz einfach funktioniert dies beispielsweise in unserem kostenlosen Angebotsvergleich.

Zahngesundheit

Zahnersatz und -vorsorge können teuer werden. Mit einer bKV können die Kosten erheblich reduziert werden. Die Leistungen umfassen Wurzel- und Parodontose­behandlung, Zahnvorsorge, Zahnersatz, Füllungen, professionelle Zahnreinigung und teilweise auch Bleaching.

Vorsorge

Mit altersunabhängigen Vorsorge­untersuchungen können Krankheiten frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zu den Leistungen der betrieblichen Kranken­versicherungen können beispiels­weise Gesundheits-Checks, ergänzende Krebsvorsorge, erweiterte Schwangerschafts­vorsorge, Schlaganfall­vorsorge und Ultraschall­untersuchungen gehören.

Schutzimpfungen

Einige Versicherungen haben auch Reiseschutz­impfungen im Leistungskatalog. Diese kosten viel Geld und müssen in der Regel selbst bezahlt werden, sofern es keine Empfehlung der STIKO gibt. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung können Ihnen die Kosten erstattet werden. Schutzimpfungen gibt es zum Beispiel für FSME, Hepatitis, Tollwut und Gelbfieber.

Heilpraktiker & Alternative Medizin

Mitarbeitende, die auf Heilprakti­zierende und alternative Behandlungs­methoden schwören, können sich freuen, denn alternative Medizin wird je nach Leistungskatalog großzügig bezuschusst. Die betriebliche Krankenversicherung kann Therapieformen der Naturheilkunde sowie traditionelle chinesische Medizin, Homöopathie, Akupunktur, Akupressur und Osteopathie umfassen. Auch Arzneimittel können eingeschlossen sein.

Sehhilfe

Die betriebliche Krankenversicherung kann (anteilig) die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernehmen. Außerdem können Laserbehandlungen am Auge sowie refraktiver Linsenaustausch, also der Tausch einer Linse durch eine Kunstlinse, in den Leistungen enthalten sein. Teilweise wird auch Diebstahl der Sehhilfen mitversichert.

Krankenhaus

Zusatzleistungen fürs Krankenhaus ermöglichen Ihren Mitarbeitenden Behandlungen, die sonst nur Privatpatienten zustehen. Die Beiträge für Krankenhaus­leistungen sind zwar höher als beispielsweise für eine Auslandsreise­krankenversicherung oder Sehhilfen, dafür erhalten die Mitarbeitenden beispielsweise ein Ein- oder Zweibettzimmer oder können sich den behandelnden Arzt aussuchen. Auch eine Krankenhauswahl ist möglich.

Auslandsreise­krankenversicherung

Über die betriebliche Krankenversicherung kann oftmals auch eine Auslandsreise­krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese enthält dann in der Regel auch einen Rücktransport.

Neben diesen Leistungen ist ein Zusatzbonus der bKV, dass in der Regel keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Diese wird normalerweise bei privaten Kranken­versicherungen durchgeführt. Wird bei einer Gesundheitsprüfung eine Vorerkrankung, chronische Krankheit oder etwas anderes festgestellt, führt das zu höheren Beiträgen oder sogar zu einer Ablehnung. Im Rahmen einer bKV müssen sich Mitarbeitende hierüber keine Sorgen machen: Selbst Vorerkrankungen sind in einer betrieblichen Krankenversicherung versichert.

Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?

Der Arbeitgeber schließt die betriebliche Krankenversicherung für seine Mitarbeitenden ab und fungiert als Vertragspartner des Versicherers. Somit entscheiden Sie als Arbeitgeber, aus welchen Versicherungs­leistungen Ihre Mitarbeitenden wählen können. Die Kommunikation hingegen findet zwischen den Arbeitnehmern und der Versicherung statt, etwa, wenn Rechnungen für Behandlungen und Medikamente eingereicht werden. Der Arbeitgeber hat somit keinen Zugriff auf sensible Daten bezüglich des Gesundheits­zustandes der Mitarbeitenden.

Gruppenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung wird als Gruppen­versicherung abgeschlossen. Damit ein Gruppenvertrag bzw. die betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, muss es eine Mindestanzahl an zu versichernden Arbeitnehmern geben. Die Mindestzahl variiert je nach Versicherung, in der Regel sind es fünf oder zehn Mitarbeitende.

Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er die bKV für die gesamte Belegschaft oder für einen bestimmten Personenkreis abschließt. Er kann auch entscheiden, ob er unterschiedliche Gruppenverträge abschließt und diese beispielsweise in langjährige Mitarbeitende, Führungs­kräfte oder in bestimmte Berufsgruppen einteilt. Jede Gruppe kann dann zu anderen Konditionen versichert werden. Gut zu wissen: In der Regel nicht versichert werden Praktikanten, Werkstudierende, Auszubildende und Saisonarbeiter.

Vertrag

Wer versichert werden soll, entscheidet der Arbeitgeber. Er schickt eine Liste mit allen relevanten Daten der Mitarbeitenden an die Versicherung. Diese setzt den Rahmenvertrag auf. Bei Vertrags­abschluss werden im Vertrag je nach Verhandlung folgende Punkte festgehalten:

  • Versicherter Personenkreis (plus ggf. Familienangehörige)
  • Vertragsbeginn
  • Bedingungen des Beitritts
  • Tarife
  • Verzicht auf Wartezeiten und Gesundheits­prüfungen
  • Beitragszahlungen
  • Kündigung

Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, muss der Arbeitgeber die Versicherung darüber informieren. Auf Wunsch kann der Vertrag auf den ehemaligen Arbeitnehmer überschrieben und je nach Versicherung zu günstigen Konditionen weitergeführt werden. Hier ist entscheidend, was zuvor vertraglich vereinbart wurde.

Zur betrieblichen Krankenversicherung in 6 Schritten: So funktioniert’s

  1. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten einer betrieblichen Krankenversicherung und vergleichen Sie Angebote miteinander. Kostenlos und unverbindlich funktioniert das beispielsweise in unserem Angebotsvergleich.
  2. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
  3. Legen Sie fest, wer in Ihrem Unternehmen von der bKV profitieren soll: alle Mitarbeitenden oder nur bestimmte Gruppen?
  4. Entscheiden Sie, welche Leistungen oder Tarifmodelle Sie Ihren Arbeitnehmern anbieten.
  5. Entscheiden Sie über das Finanzierungs­modell: Zahlen Sie, die Arbeitnehmer oder soll es eine Mischform werden?
  6. Schließen Sie die bKV mit dem Versicherer ab.

In der Regel gibt es bei der betrieblichen Krankenversicherung nach Vertragsabschluss keine Wartezeiten. Es ist nicht unüblich, dass bei Versicherungen zunächst über einen bestimmten Zeitraum Versicherungs­beiträge eingezahlt werden müssen, bevor man von Leistungen profitieren kann. Bei der bKV können Ihre Arbeitnehmer sofort vom umfangreichen zusätzlichen Versicherungs­schutz profitieren.

Welche Vor- und Nachteile hat die betriebliche Krankenversicherung?

Gute Mitarbeitende zu finden und diese langfristig an das Unternehmen zu binden, wird je nach Branche zu einer echten Herausforderung. Die betriebliche Krankenversicherung als Corporate Benefit anzubieten, kann allerdings zum Gamechanger werden. Sie bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Vorteile und nur wenige Nachteile.

Vorteile bKV für Arbeitgeber

  • Kommt der sozialen Verantwortung nach
  • Attraktive Außenwirkung als Arbeitgeber
  • Mitarbeiter­bindung
  • Senkt Fluktuation
  • Steigert Mitarbeiter­zufriedenheit
  • Wettbewerbs­vorteil auf dem Arbeitsmarkt
  • Reduzierung von Ausfallzeiten
  • Verbessert Gesundheit der Mitarbeitenden
  • Beliebtes Mitarbeiter­benefit
  • Steuerlich absetzbar über die Betriebsausgaben
  • bKV ist als steuer- und sozial­versicherungsfreier 50 Euro Sachlohn zu behandeln

Vorteile BGM für Arbeit­nehmer

  • GKV wird um sinnvolle Leistungen ergänzt
  • Zugang zu einer verbesserten medizinischen Versorgung (v.a. für chronisch kranke Patienten oder Patienten mit Vorerkrankungen)
  • i.d.R. volle Beitrags­übernahme durch Arbeitgeber
  • Beitrag ist auch bei Arbeitnehmer­finanzierung niedriger als bei Normaltarifen
  • Aufnahme in der Regel ohne Gesundheits­prüfung und Wartezeiten
  • Je nach Versicherung und Tarifmodell gibt es umfangreiche Services, die selbst gewählt werden können. Hier hat der Arbeitgeber vorher bestimmte Leistungen ausgewählt.
  • Familie kann mitversichert werden
  • Alternative zur Gehaltserhöhung

Gibt es Nachteile bei der betrieblichen Krankenversicherung?

Auf Arbeitgeberseite steht zu Beginn ein administrativer Aufwand an. Er muss sich informieren, Beratungs­gespräche führen und die Versicherung abschließen. Auch wenn es Kündigungen oder neue Mitarbeitende gibt, muss er diese Informationen an die Versicherung weiterleiten. Zudem muss sich der Arbeitgeber für ein Steuermodell entscheiden, sofern es sich um eine reguläre arbeitgeber­finanzierte bKV handelt. Hier sollte auf jeden Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden, da es verschiedene Möglichkeiten gibt.

Für Arbeitnehmer gibt es zunächst keine Nachteile. Erst wenn sie kündigen und den Vertrag privat fortführen möchten, kann es je nach Versicherung sein, dass höhere Beiträge fällig werden, da sie nicht mehr in der bKV sind. Einige Versicherer bieten allerdings auch bei Kündigung immer noch günstigere Konditionen an, wenn der Vertrag übertragen wird. So profitieren auch ehemalige Mitarbeitende von günstigeren Beiträgen, als wenn Sie eine private Zusatz­versicherung abschließen würden.

Bei Auszeiten wie einem Sabbatical oder Elternzeit ist es möglich, dass Arbeitnehmer die Versicherungs­beiträge zahlen müssen. Je nach Vertrag und Versicherung ist jedoch eine Beitragsbefreiung nicht unüblich.

Wie viel kostet eine betriebliche Krankenversicherung?

Wie viel eine betriebliche Krankenversicherung kosten soll, entscheidet jeder Arbeitgeber individuell. Die Versicherungen bieten unterschiedliche Tarifmodelle an, die sich an die Bedürfnisse der Unternehmen und der Belegschaft anpassen. Sie als Arbeitgeber wählen daraus ein passendes Modell aus und legen bei Vertrags­abschluss fest, welche Tarife oder Leistungen gewünscht sind. Durchgesetzt haben sich drei Tarifmodelle. Einige Versicherungen bieten alle drei für maximale Flexibilität an, andere Versicherungen bieten eines dieser Modelle an.

Tarifmodelle

Budgetmodell

Dieses Modell erfreut sich mehr und mehr großer Beliebtheit. Die Versicherungen bieten festgelegte Budgets an, aus denen Sie das gewünschte für Ihre Mitarbeitenden auswählen. Innerhalb des Budgets können die Mitarbeitenden wiederum frei wählen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.

Übliche Budgets liegen bei 300, 600, 900 und 1.200 Euro pro Jahr. Entscheiden Sie sich beispielsweise dafür, jedem Mitarbeitenden ein Budget von 600 Euro im Jahr zur Verfügung zu stellen, können sie Gesundheits­leistungen bis zu 600 Euro in Anspruch nehmen und sich von der Versicherung erstatten lassen. Bei der Allianz liegt der günstige Beitrag pro Monat für dieses Budget für Sie als Arbeitnehmer bei 21,90 Euro.

Beachten Sie, dass es auch innerhalb eines Budgets Leistungs­abstufungen gibt. So bietet die Allianz beispielsweise grundsätzlich „Mein Gesundheitsbudget“, „Mein GesundheitsBudget Plus“ sowie „Mein GesundheitsBudget Best“ an. Je nachdem, für welches Paket Sie sich entscheiden, zahlen Sie höhere und niedrigere Beiträge, was sich auf den Leistungsumfang auswirkt. Statt 70 Prozent für Zahnersatz werden beispielsweise im höherpreisigen Paket 90 Prozent erstattet.

Bausteinmodell

Beim Bausteinmodell können Sie einzelne Leistungen individuell miteinander kombinieren und bestimmen, welcher Schwerpunkt in der Gesundheits­versorgung gelegt werden soll. Nicht die Mitarbeitenden suchen sich die Leistungen wie beim Budgetmodell aus, sondern Sie entscheiden. Bausteine gibt es bereits ab 0,83 Euro pro Monat. Die teuersten Bausteine sind in der Regel die für Krankenhaus­aufenthalte (rund 20 Euro/Monat) und Zahnersatz (10 bis 20 Euro/Monat).

Kombimodell

Auch eine Kombination aus Budget- und Bausteinmodell ist möglich. Legen Sie einfach ein Budget für Ihre Mitarbeitenden fest und fügen Sie einen selbstgewählten Baustein hinzu, den Sie für unerlässlich halten.

Da es je nach Versicherung viele Preismodelle, Tarife und Pakete gibt, empfehlen wir Ihnen dringend, sich beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne mit einem kostenlosen Angebotsvergleich weiter. Füllen Sie einfach mit wenigen Klicks unser Kontaktformular aus und finden Sie eine Versicherung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Kann eine betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug gewährt werden?

Ja, die betriebliche Krankenversicherung kann als Sachbezug gewährt werden. Für Sachbezüge gilt nach Einkommen­steuergesetz (EStG) § 8 eine monatliche Freibetragsgrenze von 50 Euro. Innerhalb dieses Betrages müssen keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Übersteigen die Leistungen die Freibetragsgrenze, werden sie voll abgabepflichtig.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die betriebliche Krankenversicherung als Versicherungsschutz, also als Sachleistung, gewährt wird. Gibt der Arbeitgeber einen Geldzuschuss oder wird sie als geldwerter Vorteil behandelt, die der Arbeitnehmer zahlt, unterliegen die Beiträge der Steuer- und Sozialversicherungs­pflicht. Das kann sich nachteilig für den Arbeitnehmer auswirken. Je höher die Barauszahlung, desto höher sind in der Folge auch die Abzüge für Lohnsteuer und Sozial­versicherungen.

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Wer zahlt die betriebliche Krankenversicherung?

Versicherer bieten unterschiedliche Finanzierungs­modelle an. Insgesamt gibt es drei: Unternehmen können zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer­finanzierung wählen. Aber auch eine Mischform ist möglich.

Arbeitgeber­finanzierung

Der Arbeitgeber schließt einen Gruppen­vertrag mit dem Versicherer ab und zahlt üblicher­weise die monatlichen Beiträge für die bKV. Durch dieses frei­willige Mitarbeiter­angebot präsentiert sich das Unter­nehmen als sozialer Arbeit­geber und unterstützt gleich­zeitig die Gesund­heit seiner Mitar­beitenden, wie wir bei den Vorteilen gesehen haben. Monatliche Versicherungs­beiträge bis 50 Euro können als steuer­freie Zuwendung gewährt werden.

Arbeitnehmer­finanzierung

Das Unternehmen schließt ebenfalls einen Rahmen­vertrag mit einem Versicherer ab. Die Arbeit­nehmer entscheiden jedoch selbst, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten und zahlen darüber hinaus die Beiträge selbst. Die Arbeitnehmer­finanzierung ist eher unüblich, daher spricht man von einer fakul­tativen betrieb­lichen Kranken­versicherung.

Misch­finanzierung

Bei der Mischform zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die bKV-Beiträge. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem gewissen Prozent­satz an den Kosten, den Rest übernimmt der Arbeitnehmer. Eine Mischform kann auch dann vorkommen, wenn der Arbeitnehmer über das Unternehmen weitere günstige Zusatz­versicherungen abschließen möchte. Die Möglich­keiten müssen in jedem Einzelfall geprüft werden.

Übersicht: Anbieter für betriebliche Kranken­versicherungen im Vergleich

Die Zahl der Versicherungen für bKV ist groß. Deswegen haben wir uns sechs namhafte Anbieter einmal genauer angeschaut und hinsichtlich verschiedener Leistungs­punkte miteinander verglichen.

Unser Tipp: Mithilfe unseres tradingtwins-Angebots­vergleichs finden Sie maßgeschneiderte bKV-Angebote für Ihr Unternehmen.

Allianz Gothaer HanseMerkur Nürnberger R+V Signal Iduna
Mindestgröße 5 5 5 5 5 3
Gesundheits­prüfung keine Verzicht möglich keine in der Regel keine überwiegend keine keine
Wartezeit keine Verzicht möglich in der Regel keine keine keine keine
Begonnene und angeratene Behandlung mitversichert je nach Leistung ab 20 MA keine Angabe ja keine Angabe tarifabhängig
Versicherung für Familien­angehörige Mitversicherung möglich günstige Mitversicherung möglich Mitversicherung je nach Tarif möglich günstige Mitversicherung möglich Mitversicherung möglich ja, für Selbstzahler
Budgettarif
Bausteintarif
Kombimodell

Dieser Vergleich bietet Ihnen einen ersten groben Überblick. Wir empfehlen Ihnen, sich in den Tarifdetails der Versicherungen genauer zu informieren und Beratungs­gespräche zu führen. Beispielsweise gelten für bestimmte Leistungen oder Tarife doch Wartezeiten oder Gesundheits­prüfungen, die nicht sofort ersichtlich sind. Dies gilt es im Zweifel zu erfragen.

Welche Qualitäts­kriterien gibt es bei der Auswahl der Versicherung?

Wir haben uns sechs Versicherungen angesehen, doch die Zahl der Versicherungen, die betriebliche Kranken­versicherungen anbieten, ist weitaus höher. Zudem wächst das Angebot weiter, da sich viele Arbeitnehmer Benefits wie Gesundheits­leistungen wünschen und wertschätzen.

Damit Sie unter den vielen Versicherungen und Tarifen die richtige Auswahl treffen, können Ihnen bestimmte Qualitäts­kriterien helfen. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung führt regelmäßig ein bKV-Kompetenz-Rating durch. Es testet in den Kategorien Beratung, Vertragsgestaltung, Service & Verwaltung und Produkt­portfolio. Diese vier Bereiche können Sie für sich heranziehen und hinsichtlich folgender Punkte überprüfen:

Beratung

  • Wird Ihnen erklärt, wie eine bKV eingerichtet wird?
  • Haben Sie einen festen Ansprechpartner?
  • Können Sie alle Fragen stellen?
  • Beantwortet die Versicherung die Fragen transparent und verständlich?

Vertragsgestaltung

  • Gibt es bestimmte Tarife für die bKV?
  • Werden bestimmte Branchen oder Arbeitgeber ausgeschlossen?
  • Werden Wartezeiten generell erlassen?
  • Sind laufende Behandlungen mitversichert?
  • Verzichtet der Anbieter generell auf eine Gesundheits­prüfung?

Service & Verwaltung

  • Gibt es die Möglichkeit, Rechnungen digital einzureichen?
  • Lassen sich administrative Aufgaben wie An- und Abmeldung von Mitarbeitenden online erledigen?
  • Erhalten Sie Hinweise zum Steuerrecht?

Produkt­portfolio

  • Wie leistungsstark sind die Tarife?
  • Gibt es Möglichkeiten, die Tarife frei zu kombinieren?

Abgesehen davon sollten Sie sich die Bonität und die Kennzahlen der Versicherung ansehen. Die vermeintlich besten Konditionen nützen nichts, wenn die Versicherung kurz vor der Insolvenz steht oder regelmäßig die Versicherungs­beiträge erhöht.

Wann und für wen ist eine betriebliche Krankenversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist es hinsichtlich all der genannten Vorteile sinnvoll, eine bKV anzubieten. Dennoch sollte sie differenziert betrachtet werden.

Für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber entstehen Kosten, die sich am Ende auszahlen sollten. Eine betriebliche Krankenversicherung ist dann sinnvoll, wenn sie auch genutzt wird und einen Mehrwert bringt. Daher unsere Tipps für Sie:

  • Achten Sie bei Vertrags­abschluss darauf, dass sich die Leistungen nicht mit denen der gesetzlichen Krankenkassen doppeln. Beispiel Krankenhaus: Handelt es sich nicht um einen Notfall, gilt in Deutschland grundsätzlich das Prinzip der freien Arzt- und Kranken­hauswahl. Auch bieten viele gesetzliche Krankenkassen Zusatz­leistungen wie Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden, zur professionellen Zahnreinigung und Reiseimpfungen an. Damit Sie Ihre Belegschaft erreichen und Ihre Beiträge nicht verpuffen, machen Sie vor Vertrags­abschluss beispielsweise eine Umfrage, welche Art von Zusatz­leistungen gewünscht sind.
  • Setzen Sie Ihre bKV zielführend ein, vielleicht unterstützend zu Ihrem betrieblichen Gesundheits­management. Wenn die Mitarbeitenden die Leistungen falsch oder gar nicht nutzen, profitieren sie gesundheitlich zu wenig davon und Sie zahlen die Beiträge umsonst.

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer profitieren nicht nur von Zusatzleistungen, die sonst Privat­versicherte in Anspruch nehmen würden. Beschäftigte mit Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen hätten ohne die bKV kaum Möglichkeiten, private Zusatz­versicherungen abzuschließen. Durch die Gesundheits­befragungen werden sie per se ausgeschlossen oder mit horrenden Tarifen belegt. Durch die betriebliche Krankenversicherung können sie kostenlos und ohne Gesundheits­befragung von den Zusatz­leistungen ergänzend zu den Leistungen der GKV profitieren. Auch Familien­mitglieder können je nach Versicherung (kostengünstig) mitversichert werden.

Bei Vertragsabschluss sollte allerdings darauf geachtet werden, wie die Konditionen bei Kündigung, Renteneintritt etc. sind. Im Zweifel ist die bKV nicht übertragbar und eignet sich nur für Mitarbeitende, die eine lange Beschäfti­gungsdauer im Unternehmen anstreben.

Sie fragen, tradingtwins antwortet: Alle Fragen zur bKV

Warum ist eine betriebliche Krankenversicherung günstiger als individueller Zusatzschutz? Ab wie vielen Mitarbeitern kann ich eine betriebliche Krankenversicherung abschließen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier!


Eine betriebliche Krankenversicherung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht keine Pflicht, diese anzubieten.


Das hängt vom Tarif und der Versicherung ab. In der Regel kann ein sogenannter Gruppenvertrag ab fünf Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Bei wenigen Versicherungen ist bereits eine bKV ab drei Mitarbeitenden möglich. Einige Versicherer bieten zwar eine betriebliche Krankenversicherung ab fünf Mitarbeitenden ab, bestimmte Leistungen werden jedoch erst ab zehn oder 20 Mitarbeitenden gewährt.


Es gibt drei mögliche Szenarien, wie es mit der betrieblichen Krankenversicherung weitergeht. Der Grund, warum der Mitarbeitende das Unternehmen verlässt, spielt keine Rolle.

  1. Der Vertrag wird vom Arbeitgeber auf den ehemaligen Mitarbeitenden überschrieben. Er kann die Zusatz­versicherung in der Regel auf eigene Kosten weiterführen. Häufig muss dazu keine Gesundheits­prüfung durchgeführt werden, möglicherweise werden die Konditionen angepasst.
  2. Der Arbeitnehmer fängt bei einem neuen Arbeitgeber an, der eine bKV mit identischen Konditionen anbietet. Der Vertrag kann dort fortgeführt werden.
  3. Besteht von Seiten des Arbeitnehmers kein Bedarf, den Vertrag weiter fortzuführen, wird dieser vom Arbeitgeber gekündigt.

Versicherungen bieten Tarife mit einer Beitrags­befreiung an. Als Arbeitgeber zahlen Sie einen Zuschuss zu den normalen Beiträgen. Entscheiden Sie dafür, greift beispielsweise in der Elternzeit die Beitrags­befreiung. Die Versicherung übernimmt sozusagen in der entgeltfreien Zeit die Beiträge, Ihre Mitarbeitenden profitieren aber trotzdem weiter von den Zusatz­leistungen.


Dadurch, dass eine bKV immer als Gruppen­versicherung abgeschlossen wird, kann von den Versicherungen ein „Mengenrabatt“ vergeben werden. So sind die Kosten deutlich günstiger, als wenn eine Einzelperson eine Zusatz­versicherung abschließen würde. Außerdem entfallen mögliche Beitrags­zuschläge, da eine Gesundheits­prüfung in der Regel nicht stattfindet.


In der Regel können alle Arbeitnehmer in der betrieblichen Krankenversicherung versichert werden, die gesetzlich, aber auch privat kranken­versichert sind. Zudem müssen die Mitarbeitenden einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Nicht versichert werden normalerweise Saisonarbeiter, Azubis, Praktikanten und Werk­studierende.


Nein. Der Arbeitgeber schließt lediglich den Vertrag mit der Versicherung ab. Die restliche Kommunikation findet zwischen Mitarbeitenden und der Versicherung statt. Der Arbeitgeber erhält keine Einsicht in die Gesund­heitsakte.


tradingtwins informiert: Welche Mitarbeiter­benefits gibt es?

Tankgutscheine, Essenszuschüsse, betriebliche Alters­vorsorge & Co. - Mitarbeitervorteile werden immer beliebter. Es gibt eine große Auswahl an Benefits. Wir haben die Beliebtesten für Sie zusammengefasst.

Tankgutscheine für Mitarbeiter / Mobilitäts­zuschüsse

Ob Tankgut­scheine, Dienst­fahrrad oder Zuschuss zur Nutzung des ÖPNV - es gibt unter­schiedliche Möglichkeiten Mitarbeitende in Ihrer Mobilität zu fördern.

Warengutscheine

Gutscheine für Mitarbeiter ermöglichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer große Flexibilität. Hier wird monatlich ein Gutschein ausgestellt, den Mitarbeitende je nach Bedarf flexibel verwenden können. Beispiels­weise in Drogerie- oder Super­märkten oder bei Online-Händlern.

Gesundheit

Sport kann einen wichtigen Ausgleich zum (Arbeits-)Alltag darstellen. Daher ist die Übernahme der Kosten einer Mitglied­schaft im Fitness­studio ein beliebtes Benefit. Belaufen sich die anfallenden Kosten hier auf unter 50 Euro pro Monat, gilt dies als steuer­freier Sachbezug.

Essenszuschüsse

Essensgut­scheine für Mitarbeitende zählen ebenfalls zu beliebten freiwilligen Zusatzleistungen. Egal, ob es sich hierbei um ein Mittag­essen in der firmen­internen Kantine oder um die Ausstellung von Verpflegungs­gutscheinen handelt.

Betriebliche Alters­vorsorge (bAV)

Für viele Mitarbeitende ist die betriebliche Alters­vorsorge ein besonders wichtiges Benefit. Hier kann sich der Arbeit­geber an dem Aufbau einer Betriebs­rente beteiligen oder diese übernehmen. Wichtig zu wissen: Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in die betriebliche Alters­vorsorge einzahlen, profitieren Sie von Förderungen durch den Staat.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Auch die betriebliche Krankenversicherung zählt zu den besonders gern gesehenen Mitarbeiter­benefits: Hier werden die Beiträge der Kranken­versicherung ganz oder teilweise vom Arbeitgeber über­nommen. Ist dies der Fall, profitieren Mitarbeitende oftmals von Zusatz­leistungen.

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